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Krypto AG- Alarm-Hauptversammlung, weil der Verlust die Hälfte des Grundkapitals frisst

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Krypto AG

Die Krypto AG (zuvor EdgeSearch AG) ist im Bereich der Entwicklung, Beratung, Vermarktung und des Betriebs innovativer Business-Konzepte und Technologien tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung und dem Erbringen von Dienstleistungen im Umfeld von Kryptowährungen sowie der Entwicklung und Vermarktung von Blockchain-Technologien. Das Unternehmen hatte bisher noch nie Dividende gezahlt. Nachdem der Kurs innerhalb eines Jahres in das Bodenlose gefallen ist hatte der Vorstand am 21.01.2019 mitgeteilt, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Die Entwicklung der Krypto AG, die im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht wie geplant verlief, schlug sich in einem Jahresfehlbetrag der Gesellschaft nieder, der insbesondere auf den deutlichen Rückgang des Wertes von Krypto-Währungen zurückzuführen ist. So die Selbstdarstellung des Unternehmens.

Jetzt folgt die Ladung zur Hauptversammlung gemäß § 92 Aktiengesetz

Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.

Bremen

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0SLML
ISIN: DE000A0SLML9

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

14. März 2019, 14 Uhr (MEZ),
in den Geschäftsräumen der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, Kantstr. 164, 10623 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Krypto AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) ein.

I.

Tagesordnung

1.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Zehdenicker Straße 12c, – Opernloft -, 10119 Berlin) zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 damit gemäß § 172 des Aktiengesetzes („AktG“) festgestellt ist. Eine Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG ist daher nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 2 genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich eine Information der Aktionäre, aber keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

a)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

b)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

a)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

b)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet jeweils mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. März 2019.

Es sind daher alle drei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Shmuel Chafets, Unternehmer und General Partner bei Target Global Ventures, wohnhaft in Berlin;

Herrn Wanja S. Oberhof, Geschäftsführer der WAOW entrepreneurship GmbH, Berlin, wohnhaft in Berlin;

Herrn Johannes Penzkofer, Geschäftsführer der Stöger – Partner für Denken und Handeln für Morgen GmbH, Feldkirchen, wohnhaft in München.

Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. März 2019 und gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Firma der Gesellschaft wird geändert und lautet „Digital Ecosystems AG“.

b)

§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst und lautet künftig:

„Die Firma der Gesellschaft lautet: Digital Ecosystems AG.“

8.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Berlin sowie über die entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Bremen nach Berlin verlegt.

b)

§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.“

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Vorlage eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erteilten besonderen Nachweises über den Aktienbesitz bei der Gesellschaft zu erbringen. Der besondere Nachweis über den Aktienbesitz bei der Gesellschaft hat sich auf den Beginn des 21. Februar 2019 (00:00 Uhr MEZ) („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 11. März 2019 (24:00 Uhr MEZ) unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

Krypto AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Telefax an die Telefaxnummer: +49 (0) 89 889 690 633
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: anmeldung@better-orange.de

Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach erfolgreicher Anmeldung Eintrittskarten übersandt.

2.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den besonderen Nachweis über den Aktienbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für diese zuerworbenen und von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft können auf einem der folgenden Wege an die Gesellschaft übermittelt werden:

Krypto AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Telefax an die Telefaxnummer: +49 (0) 89 889 690 655
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: krypto@better-orange.de

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft können auch am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle erfolgen.

Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie entsprechende Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht und ggf. Weisungen verwendet werden können, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach dem oben beschriebenen form- und fristgerechten Zugang der Anmeldung zugeschickt wird, und stehen auch unter der Internetadresse

https://krypto.ag/de/investoren.html

zum Download zur Verfügung.

Auch im Fall einer Vollmachterteilung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung nicht aus.

4.

Kontaktmöglichkeiten

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung, insbesondere Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG sowie sonstige Anfragen, mit Ausnahme von Anträgen nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 AktG (siehe hierzu sogleich), richten Sie bitte unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Krypto AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder per Telefax an die Telefaxnummer: +49 (0) 89 889 690 666
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: antraege@better-orange.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 AktG richten Sie bitte in Schriftform (§ 126 BGB) ausschließlich an die folgende Adresse:

Krypto AG
Der Vorstand
Zehdenicker Straße 12c
– Opernloft –
10119 Berlin

Zugänglich zu machende Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden unter der Internetadresse

https://krypto.ag/de/investoren.html

veröffentlicht.

5.

Datenschutzhinweise

Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien; Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Name sowie dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung.

Die Gesellschaft wird vertreten durch ihr einziges Vorstandsmitglied, Herrn Ali Izhar Ahmed. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Krypto AG
Der Vorstand
Zehdenicker Straße 12c
– Opernloft –
10119 Berlin
oder per Telefon unter: +49 30 844 357 60
oder per Telefax unter: +49 32 221961215
oder per E-Mail unter: info@krypto.ag

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von Ihnen im Rahmen Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, werden die Daten von verschiedenen Dienstleistern, insbesondere Better Orange IR & HV AG, bezogen, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung von der Gesellschaft beauftragt werden. Diese Dienstleister erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Jeder unserer Mitarbeiter und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Stellen Sie Anträge, Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge, prüfen wir diese auf ihre Zulässigkeit, veröffentlichen diese einschließlich des/der Namen der Antragsteller und einer Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse

https://krypto.ag/de/investoren.html

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten haben Sie als Aktionäre und Aktionärsvertreter die folgenden Rechte:

Von der Gesellschaft gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 16 DS-GVO die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Von der Gesellschaft gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf Sie oder einen von Ihnen benannten Dritten zu verlangen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:

Krypto AG
Der Vorstand
Zehdenicker Straße 12c
– Opernloft –
10119 Berlin
oder per Telefax unter: +49 32 221961215
oder per E-Mail unter: info@krypto.ag

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

 

Berlin, im Februar 2019

Krypto AG

Der Vorstand

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