Am 14.02.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals ein Urteil, Az. IX R 3/22, zu Digitalwährungen wie dem Bitcoin gefällt. In seiner Entscheidung stellt der BFH klar, dass Kryptogewinne aus dem Kauf oder Verkauf von digi.alen Zahlungsmitteln Wirtschaftsgüter sind und damit der Einkommensteuer unterliegen.
Die Richter ließen damit das Argument eines ungenannten Klägers, virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero seien letztlich nur Algorithmen und kein richtiges Wirtschaftsgut, nicht gelten. Der Kläger hatte einen im Jahr 2017 erzielten Profit von 3,4 Millionen Euro aus privaten Krypto-Geschäften zwar dem Finanzamt gemeldet, sich aber gegen die Besteuerung gewehrt.
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