Das „Formular für Anzeigen gemäß § 5 KryptoWTransferV“ enthält erläuternde Hinweise, welche die wesentlichen Grundzüge und Anforderungen der Anzeige gemäߧ 5 KryptoWTransferV zusammenfassen.
Das mit dem Transfer von Kryptowerten verbundene Geldwäscherisiko soll durch die am 1. Oktober 2021 in Kraft getretene Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) verringert werden. Die Anordnung beinhaltet verstärkte Sorgfaltspflichten, die beim Transfer von Kryptowerten zu beachten sind. Die Regelung dient der Umsetzung der internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF – Empfehlung 15, sogenannte „Travel Rule“). Sie ermöglicht es, Zahlungsströme in Form von Kryptowertetransfers in gleicher Weise nachzuvollziehen wie bei Geldtransfers.
Verpflichtete, die die Bestimmungen der Verordnung – aus Gründen die sie nicht zu vertreten haben – nicht erfüllen können, müssen dies der BaFin gegenüber anzeigen und können von den Pflichten der Verordnung bis zu 24 Monate befreit werden.
Für eine solche Anzeige gemäß § 5 KryptoWTransferV ist das beiliegende Formular auszufüllen und über das dafür eingerichtete E–Mail-Postfach (kryptowtv@bafin.de) an die BaFin zu übersenden.
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