Ungeachtet jüngster Kursrekorde handelt es sich bei virtuellen Währungen wie dem Bitcoin und anderen Kryptowerten um hoch riskante und spekulative Investments. Darauf haben die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) am 17. März erneut hingewiesen. Die BaFin teilt die Einschätzung der ESAs vorbehaltlos.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nehmen die ungebrochene Anziehungskraft von Kryptowerten zum Anlass, Kleinanlegerinnen und -anleger an ein mögliches Totalverlustrisiko zu erinnern. Die BaFin hatte bereits Mitte Januar 2021 vor den Gefahren im Zusammenhang mit dem „Hype um Kryptowerte “ gewarnt.
Derzeit sind Kryptowerte in der Europäischen Union weitgehend unreguliert. Der Legislativvorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte ist noch kein geltendes EU-Recht. In Deutschland benötigen Unternehmen, die das Kryptoverwahrgeschäft betreiben wollen, eine Erlaubnis der BaFin. Des Weiteren benötigen Unternehmen für Tätigkeiten, die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen darstellen und die auf Kryptowerte bezogen sind, aufgrund der Erweiterung des Begriffs der Finanzinstumente um Kryptowerte eine Erlaubnis der BaFin. Damit ist jedoch kein Schutz vor Verlusten verbunden.
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