In ihrem Lagebericht vom Oktober 2016 teilt die KSH Energy Fund II GmbH & Co. KG mit, dass sie keine weiteren Vorabausschüttungen mehr vornehmen kann. Nicht verwunderlich! Alle Projekte zur Erdöl- und Erdgasförderung erleiden schwere Verluste. Was können Anleger tun? Von wem können sie Schadensersatz verlangen?
KSH Energy Fund II: Keine sichere Kapitalanlage
Dass die Beteiligung an dem KSH Energy Fund II für sicherheitsorientierte Anleger ungeeignet ist, dürfte jedem inzwischen bekannt sein. Nichtsdestotrotz sind auch Anleger angeworben worden, denen die Beteiligung als eine sichere und hoch lukrative Kapitalanlage versprochen wurde. Das Desaster wird inzwischen allen Anlegern bekannt sein.
KSH Energy Fund II: Vernichtende Quartalszahlen
Die Zahlen des Lageberichts vom Oktober 2016 sind erschütternd. 110.198,91 USD Verluste wurden im I. Quartal gefahren, weitere 33.121,53 USD und ein leichter Überschuss von 9.314,01 USD der wieder auf 1.562,64 USD sinkt. Lächerlich ist der Überschuss, wenn man ihn ins Verhältnis zu den Verlusten stellt.
KSH Energy Fund II: Umfassende Beratung der Anleger
Für sicherheitsorientierte Anleger war die Beteiligung deshalb nie geeignet. Ein Anlageberater muss seinen Kunden auf alle Risiken hinweisen. Er muss anleger- und anlagegerecht beraten, so fordert es der Bundesgerichtshof. Der Berater muss genau prüfen, ob der von ihm empfohlene KSH Energy Fund II zu den persönlichen Bedürfnissen des Anlegers passt.
KSH Energy Fund II: Anleger erhalten Schadensersatz
Wird ein Anleger falsch beraten oder werden ihm wesentliche Fakten verschwiegen, steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem KSH Energy Fund II nicht gezeichnet.
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