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KTG Agrar- nicht vergessen Forderungen anzumelden

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Das Insolvenzverfahren zu dem Unternehmen ist seit dem 1. September 2016 eröffnet. Nun können Gläubiger des Unternehmens ihre jeweilige Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Das zuständige Amtsgericht in Neuruppin hat dafür eine Frist bis zum 24. Januar 2017 gesetzt. Die 2.Gläubigerversammlung soll dann am 3. Februar 2017 stattfinden. Bei der Versammlung wird u.a. der weitere Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen. Jeder Gläubiger sollte unbedingt seine Forderung anmelden.

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