In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129495 eingetragenen KTG Agrar SE, Ferdinandstraße 12, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ulf Hammerich und Jan Ockelmann wird der Beschluss vom 31.08.2016 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass1) die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen spätestens ab dem 13.04.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Raum B406, niedergelegt werden und
2) der Beschluss am 1.09.2016 erlassen wurde.
Gründe:
Es handelt sich um offensichtliche Schreibversehen.
67g IN 266/16
Amtsgericht Hamburg, 06.09.2016
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