Nach der Meinung der Rechtsanwälte Pforr ist über die Lage des Unternehmens bisher wenig bekannt, daher wird spekuliert und das dürfte nicht förderlich sein: Karten auf den Tisch, jetzt!
Welches Betätigungsfeld hat das Unternehmen?
Wie der Name schon zeigt, handelt es sich hier um einen Produzenten von ökologischen und konventionellen Marktfrüchten (unter anderem Getreide, Mais, Raps und Soja). Seinen Sitz hat das Unternehme in Hamburg.
Seit dem 15. November 2007, ist KTG als erstes landwirtschaftliches Produktionsunternehmen Deutschlands, im Entry Standard, also dem privatrechtliches Börsensegment nach § 48 Börsengesetz, bzw. einen Teilsegment des Open Market, an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Die Produktionsflächen befinden sich mit einem Umfang von 45.000 Hektar überwiegend in Deutschland, und seit 2005 betreibt KTG auch Produktionsflächen in Litauen mit etwa 7.200 Hektar.
Welche Anforderungen sind an die Unternehmen des Entry Standards gestellt und wie beteilige ich mich an diesem Unternehmen?
Die Anforderungen an die im Entry Standard notierten Unternehmen sind im Einzelnen.
- ein öffentliches Angebot (Prospektpflicht)
- Mindestalter des Unternehmens: 2 Jahre
- Mindestgrundkapital: 750.000 €
- (rechnerischer) Nennwert pro Aktie: mindestens 1 €
- Mindeststreubesitz der Aktien: 10 %
- Den Einbeziehungsantrag stellt das Unternehmen gemeinsam mit einem Handelsteilnehmer der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, der entsprechend § 32 Abs.2 BörsG den Status eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleistungsinstitutes mit einem haftenden Kapital im Gegenwert von 730.000 € aufweisen muss.
- Der antragstellende Handelsteilnehmer bewertet, ob das Unternehmen die besonderen Voraussetzungen (operatives Geschäft, positives Eigenkapital, Investor Relations) erfüllt und den Nachweis gegenüber der Deutsche Börse AG erbringt.
Die Beteiligung am Unternehmen erfolgt durch den Erwerb einer Aktie, derzeitiger Kurs 1,68 Euro (Stand 01.07.2016 08:00 Uhr).
Wie ist die Lage des Unternehmens?
Nach eigenen Angaben steht das Unternehmen vor „aktuellen herausfordernden Aufgaben“. Dies sei auch der Grund warum die ursprünglich auf den 30.06.2016 angesetzten Hauptversammlungstermin kurzfristig um fast zwei Monate auf den 26.08.2016 verschoben.
Das hört sich erstmal schlecht, gerade im Hinblick auf den eingereichten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung .
Den Anleihengläubigern mit der WKN A1H3VN / ISIN DE000A1H3VN9 und einer Verzinsung von 7,125% wurden die eigentlich zum 06.06.2016 fälligen Zinszahlungen bislang nicht ausgezahlt. Sie sollten eigentlich bis spätestens zum Hauptversammlungstermin geleistet werden.
Bisher kann man über die genaue Lage nur spekulieren, aufgrund des neuerlichen Antrags auf Insolvenz in Eigenverwaltung dürfte es jedoch nicht besonders gut aussehen.
Die Rechtsanwälte Pforr und Kollegen sind der Meinung: Karten auf den Tisch, Spekulationen im Keim ersticken!
Spekulationen bringen niemandem etwas. Sie verunsichern meist nur die Anleger und schaden dem Unternehmen.Daher sollte die Devise sein: Karten auf den Tisch und die genaue Lage transparent darlegen. So kann man, sollte dies erforderlich sein, an Sanierungskonzepten arbeiten. Jedem Unternehmen geht es mal nicht so gut, das muss aber kein Dauerzustand sein.
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