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KTG Energie AG-Zahlungsunfähig

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Es überrascht nun sicherlich wirklich Niemanden mehr, wenn solch eine Meldung zum Unternehmen KTG Energie AG dann als ad hoc Meldung liest. Ob es allerdings Sinnvoll ist, hier eine  „Insolvenz in Eigenverantwortung“ durchzuziehen, das wird das Gericht sicherlich erst noch beurteilen müssen.Hamburg, 27. September 2016 – Der Vorstand der KTG Energie AG hat nach eingehender und sorgfältiger Prüfung heute die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG festgestellt und die Entscheidung getroffen, die Restrukturierung der KTG Energie AG im Wege der Eigenverwaltung fortzuführen. Hierfür hat die Gesellschaft bei einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand beim Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) gestellt, um den Restrukturierungsprozess der KTG Energie AG in Eigenverwaltung fortsetzen zu können.

Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist eine nachhaltige Sanierung der KTG Energie AG. Zur Durchführung der Sanierung wurden bereits die Restrukturierungsexperten Dr. Thorsten Bieg und PD Dr. Gerrit Hölzle zu weiteren Mitgliedern des Vorstands der KTG Energie AG bestellt. Mit der Unterstützung der neubestellten Vorstandsmitglieder wird die KTG Energie AG in den nächsten Monaten einen umfassenden Sanierungsplan erarbeiten. Das operative Geschäft der Gruppe läuft wie geplant weiter.

KTG Energie AG Hamburg, den 27. September 2016 Der Vorstand

Über die KTG Energie AG Die KTG Energie AG setzt auf ein integriertes, nachhaltiges Geschäftsmodell, bei dem die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion steht. Aktuell betreibt die KTG Energie AG mit 100 Mitarbeitern Biogasanlagen an 21 Standorten, die sowohl aufbereitetes Biogas direkt ins Erdgasnetz einspeisen wie auch Biogas zur Stromproduktion nutzen.

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