Kublai GmbH
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Die Kublai GmbH, Frankfurt am Main (die „Bieterin“), hat am 1. Februar 2021 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an die Aktionäre der Tele Columbus AG, Berlin (die „Tele Columbus“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener Aktien der Tele Columbus (ISIN DE000TCAG172) (die „Tele Columbus-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 3,25 je Tele Columbus-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 15. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) verlängert wird.
1. |
Bis zum 5. März 2021, 18.00 Uhr (MEZ) („Meldestichtag“), ist das Angebot für insgesamt 18.901.578 Tele Columbus-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 14,82 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der Tele Columbus. |
2. |
Die Bieterin hielt zum Meldestichtag keine Tele Columbus-Aktien oder Stimmrechte an Tele Columbus, noch waren der Bieterin Stimmrechte an Tele Columbus zuzurechnen. |
3. |
Die United Internet Investments Holding AG & Co. KG, Montabaur („United Internet Investments Holding“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 WpÜG, hielt zum Meldestichtag unmittelbar 38.140.000 Tele Columbus-Aktien (entspricht ca. 29,90 % des Grundkapitals von und der Stimmrechte an Tele Columbus) (die „United Internet Tele Columbus-Aktien”). Die Stimmrechte aus den United Internet Tele Columbus-Aktien sind den United Internet-Kontrollerwerbern (wie in Ziff. 5.3.2 der Angebotsunterlage definiert und in Anhang 2 der Angebotsunterlage aufgeführt) gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG zuzurechnen. |
4. |
Die Bieterin wird die United Internet Tele Columbus-Aktien gemäß der Transaktionsvereinbarung (wie in Ziffer 7.4 der Angebotsunterlage definiert und näher beschrieben) aufschiebend bedingt durch den Vollzug des Angebots erwerben. Die Bieterin hielt damit zum Meldestichtag ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) in Bezug auf 38.140.000 Tele Columbus-Aktien (entspricht ca. 29,90 % des Grundkapitals von und der Stimmrechte an Tele Columbus). Dieses Instrument wird mittelbar auch von den Morgan Stanley-Kontrollerwerbern (wie in Ziffer 5.3.1 der Angebotsunterlage definiert) gehalten. |
5. |
Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Tele Columbus-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Tele Columbus. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Tele Columbus-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. |
Die Bieterin hat den Vollzug des Angebots unter anderem unter die Bedingung einer Mindestannahmequote gestellt. Insofern muss sich nach näherer Maßgabe von Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage die Gesamtzahl der Umfassten Tele Columbus-Aktien (wie in Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage definiert) auf mindestens 50 % der Relevanten Tele Columbus-Aktien (wie in Ziffer 11.1.1 der Angebotsunterlage definiert) plus eine Tele Columbus-Aktie belaufen, das heißt 63.778.127 Tele Columbus-Aktien. Für Zwecke dieser Bedingung ergibt sich aus dem Vorstehenden zum Meldestichtag eine Annahmequote von ca. 44,72 %.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Tele Columbus AG, Berlin (im Folgenden die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot (das „Angebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Die Kublai GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden die „Bieterin“) behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.faser-angebot.de
im Internet am: 08.03.2021.
Frankfurt am Main, den 8. März 2021
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