Kublai GmbHFrankfurt am MainBekanntmachungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) sowie gemäß § 23 Abs. 2 WpÜGDIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG zu dem aktuellen Delisting-Erwerbsangebot Die Kublai GmbH, Frankfurt am Main (die „Bieterin“), hat am 4. August 2021 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) an die Aktionäre der Tele Columbus AG, Berlin (die „Tele Columbus“) zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener Aktien der Tele Columbus (ISIN DE000TCAG172) (die „Tele Columbus-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 3,25 je Tele Columbus-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Delisting-Angebots endet am 1. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) verlängert wird.
II. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG zu dem bereits vollzogenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot Die Bieterin hat am 1. Februar 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Tele Columbus zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltener Tele Columbus-Aktien gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 3,25 je Tele Columbus-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 15. März 2021, 24:00 Uhr (MEZ). Am 18. März 2021 veröffentlichte die Bieterin die Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zu dem Übernahmeangebot. Die Bieterin hat von Mittwoch, den 4. August 2021, bis zum Meldestichtag und damit innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG zu dem Übernahmeangebot außerbörslich im Rahmen des Delisting-Angebots 995 Tele Columbus-Aktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,0004 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Tele Columbus. Die von der Bieterin angebotene Gegenleistung betrug dabei EUR 3,25 je Tele Columbus-Aktie. Die Übertragung der 995 Tele Columbus-Aktien auf die Bieterin erfolgt, wie in Ziffer 11.5 der Angebotsunterlage zu dem Delisting-Angebot beschrieben, spätestens sieben Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung der Ergebnisbekanntmachung (wie in Ziffer 17 der Angebotsunterlage zu dem Delisting-Angebot definiert), also voraussichtlich spätestens am 15. September 2021. Frankfurt am Main, 11. August 2021 Kublai GmbH Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Tele Columbus AG, Berlin (die „Gesellschaft“) dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) in Verbindung mit dem Börsengesetz („BörsG“) im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Angebot“). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Die Kublai GmbH, Frankfurt am Main (die „Bieterin“) behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren. Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
Frankfurt am Main, den 11. August 2021 Kublai GmbH |
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