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Kübler-Law scheitert im ersten Anlauf vor Gericht mit Anfechtung der FuBus Jahresabschlüsse

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Das zumindest haben wir aus zuverlässiger Quelle erfahren. Damit ist Kübler-Law im ersten Anlauf offenbar vor Gericht mit seiner Begründung gescheitert, warum die Jahresabschlüsse der FuBus nichtig sein sollen. Der Richter sieht hier wohl noch erheblichen Nachholbedarf, um das letztlich entscheiden zu können. Diese Entscheidung hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren insgesamt. Werden die Jahresabschlüsse „für Nichtig erklärt“, wären die Angaben in den Prospekten des Unternehmenns natürlich falsch. Würden die Abschlüssen hingegen bestätigt, wären die Prospekte korrekt gewesen in diesem Punkt. Weiterhin tut sich natürlich die Frage auf, „würden die Jahresabschlüsse für nichtig erklärt vom Gericht, könnte man möglicherweise noch zu viel gezahlte Steuern zurückholen für die Insolvenzmasse“. Bisher war das wohl in dem Punkt kein überzeugender Job von Herrn Kübler.

14 Kommentare

  • Als Arbeitnehmer mußte früher dieSteuererklärung pünktlich abgeben werden,
    so die vorgaben der Steuerbehörde.
    Wo ist die Behörde heute im Rahmen eines der größten Finanzskandals Deutschlands.
    Allmählich ist es eine mühselige und geduldige Angelegenheit für alle Betroffenen.

  • Nun liegt die Nachricht, dass Dr.Kübler die Klage zur Anfechtung der Jahresabschlüsse der FuBus nicht schlüssig begründen konnte, fast ein Jahr zurück. Niemand weiß etwas über den weiteren Verlauf des Prozessverfahrens, oder wann der nächste Verhandlungstermin ansteht. Kann Diebewertung da mal recherchieren? Oder die Halbjahresberichte des Insolvenzverwalters beim Amtsgericht Dresden einsehen lassen?
    Wenn die Jahresabschlüsse unwirksam sind (wofür vieles nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft spricht), werden die neu zu erstellenden Bilanzen Verluste ausweisen. Das führt auf der einen Seite zu erheblichen Steuerrückzahlungen in die InsO-Masse, könnte andererseits jedoch Kübler veranlassen, (gewinnabhängige) Zins- und Dividendenzahlungen von den Anlegern zur Masse zurückzufordern, soweit die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. Viel Zeit steht für eine solche Aktion, gegen tausende von Anlegern, nicht mehr zur Verfügung.
    Nach allen Streitereien im Fubus-Verfahren (Schuldverschreibungsgläubiger gegen Genussrechtsgläubiger; Nachrangdarlehensgläubiger gegen Kübler) kann es noch richtig spannend werden.
    Auf jeden Fall sollten sich die Dresdener Gerichte schon einmal nach weiteren Richtern umsehen!

    • Ein Blick ins Unternehmensregister von 2008- 2010 ließen schon einen Rückgang der Betriebsbilanzen erkennen.Leider wurden die Anleger in den folgenden Jahren durch ihre
      Vermittler darüber nicht informiert.Eine klare Mißachtung der Plausibilitätspflicht der Vermittler
      bzw. Anlagenberater.
      Ein ungeheuerliches Versäumnis durch eine Anlagenberatung.
      Der Bafin,als Aufsichtsbehörde,müßten diese damaligen Bilanzen eigendlich aufgefallen sein.
      Reagiert hatt die Aufsichtsbehörde darauf leider aber nicht.
      Damit war der Weg frei für ein Millionengrab.

    • Ich denke, falls das in der langen Zeit geklappt hätte, wüssten wir das schon:
      „Erfolge“ an die grosse Glocke hängen, Misserfolge möglichst totschweigen…
      Und vor allem den eigenen Profit nie aus den Augen verlieren.

  • Kübler-Law scheitert im ersten Anlauf vor Gericht – ich bin mir nicht sicher wer hier gescheitert ist. Küblers Anwälte werden doch nach Streitwert bezahlt! Wovon das Honorar bezahlt wird dürfte doch jedem klar sein. Die einzigen wirklichen Verlierer sind wir – die Gläubiger. Ich bezweifle sehr, dass die Insolvenzmasse dadurch erhöht wird.

    • …die Insolvenzmasse wird nicht größer.
      Sicher nicht.
      Aber,
      wenn gerichtlich festgestellt wird/werden sollte,
      das die Bilanzen nicht falsch sind,…ergo dann korrekt,
      dann ist es genau wie outofrecords sagt,…
      Sachsen mit einem Problem.
      Dem der Regresse und Schadenersatzforderungen.
      Ich werde dann sicherlich auch klagen.

  • Die Staatsanwaltschaft braucht wasserdichte Beweise für eine Anklage.
    Der Vorwurf der Bilanzfälschung dürfte dabei ein zentraler Punkt sein.
    Bricht der weg, könnte die gesamte Konstruktion zusammenbrechen (Küblers aktivierte Anschaffungsnebenkosten taugen da nicht als Stütze).
    Was dann passieren würde, und ob die Situation dann besser oder schlechter für mich als Anleger wäre, weiß ich heute nicht.

  • Das größte Problem ist, dass wir der Willkür der Behörden ausgeliefert sind. Selbst wenn das eine Gericht sagen würde, dass kein Betrug vorliegt, könnte ein anderes Gericht die Sachlage ganz anders einschätzen. Die einen sagen, das ist ein böses Schneeballsystem gewesen, die anderen könnten sagen, dass es nicht so war.
    Das Land Sachsen kann jetzt gar nicht mehr zurückrudern. Dazu ist in dem einen Jahr viel zu viel passiert.
    Nachweislich ist ja festgestellt worden, dass die Sparpläne eben nicht ,wie prospektiert, weiter bespart wurden. Man hat das Geschäftsmodell verändert ohne auch nur den kleinsten Hinweis weiter zu geben. Warum macht man das? Es wurden somit alle Beteiligten, außer die oben agierenden, getäuscht. Deshalb habe ich auch kein Mitleid mit den Inhaftierten.

  • Wenn kein Betrug nachgewiesen werden kann, hat Sachsen ein großes Problem.
    Möglich, dass sie dann als Ausweg vom Insolvenzverwalter Beweise
    erhoffen, dass das Unternehmen sowieso insolvent war und somit der Schaden
    nicht durch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft entstand.
    Keiner will’s gewesen sein…

  • Ich möchte einmal an die Manager erinnern die seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sind. Wie lange braucht denn unsere Justiz in einem vorgeblichen Betrugsfall dieser Dimension um eine Anklage zu erstellen? Wie kann denn so etwas entschädigt werden, sollte am Ende gar kein Betrug vorliegen?

  • Wenn das stimmt, haben wir eine sehr interessante Entwicklung!
    Sollte Kübler dem Gericht das präsentiert haben, was er auch schon in der Öffentlichkeit zum Besten gab, dann wundert mich sein Scheitern nicht.
    Zur Erinnerung: Kübler behauptet, dass die Bilanz durch das Aktivieren von Anschaffungsnebenkosten in betrügerischer Absicht aufgebläht wurde.
    Fakt ist, dass Anschaffungsnebenkosten zum Zeitpunkt ihres Entstehens aktiviert werden müssen! Der positive Effekt in der Bilanz kam durch den Rückfluß der Provision zustande, nicht durch die ANK, und daran ist nichts illegal.
    Wenn das der Grund für sein Scheitern vor Gericht war, und wenn er nicht mehr zu bieten hat, als das, wird es für ihn eng.

    Jetzt wird auch klarer, weshalb die Staatsanwaltschaft noch immer nicht Anklage erhoben hat, obwohl das Gutachten schon längst fertig sein soll.
    Anscheinend reicht dieses alleine nicht aus und die Staatsanwaltschaft wollte warten, was der Insolvenzverwalter noch so alles „ausgräbt“.

    Sollte Kübler also weiterhin vor Gericht mit seinen „Ausgragungen“ scheitern, wären Ermittlungen in Richtung der angeblich anonymen Anzeige, die die Sache ins Laufen brachte, mehr als angebracht, denke ich.
    Außerdem sollte das Land Sachsen vielleicht schon mal daran denken, einen größeren Posten an Rücklagen zu bilden…

    • Die Aufsichtsbehörde,genannt Bafin,sollte mal nachdenken was sie sich gegenüber
      den vielen Anlegern leistete.Gefahr 2010 ,nebst Bundesbank,schon erkannt.
      Man lies tatenlos alles alles weiterlaufen.
      Der Hammer,am 05.11.2013.. aber prompt zur Razia war die Bafin zur Stelle.
      Ein wirklich unglaubliches Verhalten einer Behörde die zudem noch dem Finanzministerium unterstellt ist.
      Viele Grüße an den Herrn Finanzminister Schäuble !

  • …das ist natürlich eine der elementaren Fragen bzw. dann auch richterlichen Feststellungen, die uns alle interessieren.
    Bitte an die Redaktion,
    hier am Ball bleiben….

  • So etwas könnte passieren, wenn man sich seiner Sache zu sicher ist. Ich hoffe, der Richter sieht auch weiterhin, genau hin und Kübler-Law strengt sich an, das Bestmögliche für die geschädigten Anleger heraus zu holen.

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