Es wäre ein Novum, und mit Verlaub, eine gute Geschichte. Nach unseren verlässlichen Quellen haben wir erfahren, dass die BaFin in dem Vorgang aktiv geworden ist. Insbesondere hat man sich wohl mit der kanadischen British Columbia Securities Comission BCSC in Verbindung gesetzt. Hier hat man wohl um alle Unterlagen gebeten, die der BCSC zum Unternehmen Henning Goldmines Inc. vorliegen, um den Vorgang nach deutschem Finanzaufsichtsrecht beurteilen zu können. Das könnte insgesamt gesehen natürlich vor allem für die in Deutschland ansässigen Personen, die in den Vorgang involviert waren, unangenehm werden. Es wird immer spannender. Wir haben das deshalb mit einem Fragezeichen versehen, weil man erfahrungsgemäß von der BaFin keine Bestätigung für diese Vorgänge erhält.
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