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Kündigung der Verwaltung ARAMEA TANGO #1 R;ARAMEA TANGO #1 S;ARAMEA TANGO #1 I DE000A2QAYF9; DE000A2QAYG7; DE000A2QAYE2

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Hamburg

Wichtige Mitteilung an unsere Anleger

Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
„ARAMEA TANGO # 1“
(Anteilsscheinklasse I – ISIN: DE000A2QAYE2;
Anteilsscheinklasse S – ISIN: DE000A2QAYG7;
Anteilsscheinklasse R – ISIN: DE000A2QAYF9)

Die vorherige Bekanntmachung im Bundesanzeiger (http:/​/​www.bundesanzeiger.de/​pub/​de/​suchergebnis?4) vom 05.12.2023 wird hiermit wie folgt korrigiert: die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem Sondervermögen „ARAMEA TANGO # 1“ gemäß § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen (erst) mit Wirkung zum 30.06.2024, 24:00 Uhr.

Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verwaltungsrecht über das Sondervermögen gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle, die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, über, die das Sondervermögen abwickelt und den Liquidationserlös an die Anteilinhaber verteilt.

Anteile des Sondervermögens können bis zum Orderannahmeschluss am 14.06.2024 zurückgegeben werden.

Ab sofort werden keine Anteilscheine für dieses Sondervermögen mehr ausgegeben.

Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese auch gerne persönlich: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice-Center sind montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr für Sie da. Sie erreichen sie via

E-Mail: info@hansainvest.de.

 

Hamburg, den19.12.2023

 

Die Geschäftsleitung

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