Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird am 23. April 2024, um 9:30 Uhr, im Saal A224, Cecilienallee 3, Düsseldorf, eine wichtige Verhandlung leiten. Unter dem Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz wird der Fall I-20 UKl 3/23 behandelt, der die Anforderungen an die „unmittelbare und leichte Zugänglichkeit“ von Kündigungsbuttons auf Webseiten betrifft.
Der Streitfall betrifft ein Versorgungsunternehmen, das auf seiner Webseite Verbrauchern die Möglichkeit bietet, Versorgungsverträge abzuschließen. Der Kündigungsbutton befindet sich in der Rubrik „Kontakt“ und führt zu einer Anmeldemaske, die die Identifizierung des Nutzers verlangt, bevor der Kündigungsbereich zugänglich wird. Dieser Schritt wird von dem Verbraucherschutzverband angefochten, der argumentiert, dass dieser Prozess die direkte und unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit behindert und daher gegen verbraucherschützende Gesetze verstößt.
Die Klage zielt darauf ab, das Unternehmen dazu zu verpflichten, den Kündigungsprozess so zu gestalten, dass die Kündigungsschaltfläche und eine Bestätigungsseite ständig direkt und ohne Umwege erreichbar sind. Der Verband kritisiert insbesondere, dass die Identifizierungsschritte eine unnötige Hürde darstellen und potenziell abschreckend auf Kunden wirken könnten.
Das beklagte Unternehmen verteidigt sein Vorgehen mit dem Argument, dass die erforderlichen Informationen zur Identifizierung ohnehin erfasst werden müssten und dass die Sicherheitsmaßnahmen dazu dienen, den Kündigungsprozess zuverlässiger zu machen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Daten korrekt eingegeben werden, bevor der Prozess abgeschlossen wird.
Die rechtliche Bewertung dieser Praxis und die Entscheidung, ob die derzeitige Gestaltung des Kündigungsbuttons den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird im Rahmen der anstehenden Verhandlung erörtert. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst einige Wochen nach der Verhandlung erwartet.
Interessierte Medienvertreter sind zur Teilnahme eingeladen und müssen sich vorab per E-Mail an pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de anmelden. Für die Aufnahme von Ton-, Foto- und Filmmaterial vor der Verhandlung ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung erforderlich.
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