BaFin schaltet Testumgebung auf ihrer elektronischen Meldeplattform frei
Damit Zahlungsdienstleister die aktualisierte Meldepflicht aus dem Rundschreiben 03/2022 (BA) erfüllen können, wird die BaFin zum 1. Oktober 2022 ihr elektronisches Meldeverfahren über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) aktualisieren. Ab sofort ist es möglich, sich in einer Testumgebung der MVP mit dem Meldeverfahren auseinanderzusetzen.
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