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Kundenabzocke durch Banken

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen drei Kreditinstitute eingereicht. Aus Sicht des vzbv sind die Entgelte für Basiskonten der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein nicht angemessen.

Bis zu einem eventuellen höchstrichterlichen Urteil können mehrere Jahre vergehen. Deshalb fordert der vzbv die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zeitnah und flächendeckend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird.

„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Klage gegen drei Kreditinstitute

Bei den Klagen geht es um zwei Maschen, mit denen Basiskonten teuer gemacht werden:

  • Kunden mit einem Basiskonto müssen bei einigen Banken für vergleichbare Leistungen schlicht mehr bezahlen. Kostet ein normales Konto etwa eine monatliche Grundgebühr, werden für ein Basiskonto einige Euro mehr fällig.
  • Oft gibt es das Basiskonto nur in einer teuren Filial-Lösung. Die meisten Banken bieten ihren Kunden längst Konten an, die online oder über die Terminals in ihren Filialen günstig genutzt werden können. Dann berechnen sie nur für Geschäfte am Schalter höhere Gebühren. Basiskonten bieten einige Banken aber nicht in diesen Varianten an, sondern ausschließlich mit hohem monatlichem Grundpreis.

Beides verstößt aus Sicht der Verbraucherzentralen gegen gesetzliche Regelungen. Kunden mit Basiskonten dürfen unserer Meinung nach für vergleichbare Leistungen nicht schlechter gestellt werden. Außerdem müssen sie – wenn es das für die übrigen Kunden des Kreditinstituts gibt – ebenfalls zwischen verschiedenen Kontomodellen wählen können.

Besitzen Sie ein Basiskonto und werden auf diese Weise schlechter behandelt als andere Kunden der Bank, sollten Sie den höheren Kosten schriftlich widersprechen. Fordern Sie von Ihrer Bank, die monatlichen Kosten aufs Niveau der übrigen Kunden anzupassen oder Ihnen eine günstigere Online-Varianten anzubieten.

Die Finanzaufsicht kann schnell helfen

Das Basiskonto ist Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Es wurde für Verbraucher geschaffen, die wirtschaftlich schwach oder aus anderen Gründen benachteiligt sind – wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete und Obdachlose. Diesen Verbrauchern ist nach Ansicht des vzbv nicht zuzumuten, auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil mehrere Jahre zu warten. „Die BaFin muss verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Sie hat die nötigen Instrumente, um zeitnah und flächendeckend Verbesserungen für Verbraucher herbeizuführen“, so Mohn.

Der vzbv fordert die BaFin deshalb auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren.

Entgelte müssen angemessen sein

Verbraucher haben seit dem 18. Juni 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen. Entgelte, die für ein solches Basiskonto erhoben werden, müssen angemessen sein. Viele Fragen zum Basiskonto beantworten wir in einem separaten Beitrag.

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