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Künstliches Heroin für Suchtkranke

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Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hat die Regelungen zur Abgabe von künstlichen Heroin zur Behandlung Suchtkranker gelockert. Das Opioid wird bereit seit auf Kosten Krankenkassen verschrieben.

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