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Kunze Medien AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen

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Kunze Medien AG

München

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Nichtigkeits- (§ 249 AktG) und Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Kunze Medien AG vom 24. November 2022 zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über eine Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf vier Mitglieder) und zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Wahl von Gerhard Wernthaler als viertes Mitglied des Aufsichtsrats) erhoben wurden.

Die Klagen sind beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 15927/​22 rechtshängig.

 

München, im Januar 2023

Kunze Medien AG

Der Vorstand

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