Die Anklage gegen Kurz dreht sich um seine Rolle bei der Auswahl von Thomas Schmid als Leiter der ÖBAG. Kurz hatte im „Ibiza“-Ausschuss angegeben, er sei in die Angelegenheit informiert, jedoch nicht direkt eingebunden gewesen – eine Aussage, die als falsch betrachtet wird. Bereits im Sommer 2017 hatte Kurz Schmid beauftragt, die Strukturreform durchzuführen und ihm seine Rolle bei der ÖBAG mitgeteilt. Ein Sideletter mit Strache besagte zudem, dass die ÖVP das Nominierungsrecht für den ÖBAG-Vorstand haben würde.
Kurz behauptete, er habe bei der Besetzung des ÖBAG-Aufsichtsrats keine Entscheidungen getroffen. Die Anklage argumentiert jedoch, dass er aktiv daran beteiligt war. Kurz wird auch vorgeworfen, falsche Angaben zu einem Chat zwischen Strache und Löger gemacht zu haben, bei dem es um Personalangelegenheiten ging.
Kurz‘ ehemaligem Kabinettschef Bonelli wird vorgeworfen, im Ausschuss falsch über seine Rolle bei der ÖBAG-Aufsichtsratsauswahl ausgesagt zu haben. Glatz-Kremsner wird vorgeworfen, falsche Aussagen zu Treffen und zur Bestellung von Sidlo gemacht zu haben.
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