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KW Financial Services Holding AG – Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG

geralt (CC0), Pixabay
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KW Financial Services Holding AG

Grasbrunn

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die KW Global Services AG mit Sitz in Grasbrunn, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 173439, als übertragenden Rechtsträger (nachstehend: die „KW Global AG“) im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die KW Financial Services Holding AG mit Sitz in Grasbrunn, Landkreis München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 124760, als übernehmenden Rechtsträger (nachstehend: die „KW Financial AG“) zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der KW Global AG und der KW Financial AG (nachstehend: der „Verschmelzungsvertrag“) wurde am 26. Oktober 2021 beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister des Sitzes der KW Financial AG eingereicht.

Die KW Financial AG ist die alleinige Aktionärin der KW Global AG. Eine Zustimmung der Hauptversammlung der KW Financial AG zu dem Verschmelzungsvertrag ist daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es keines Beschlusses der Hauptversammlung der KW Global AG (§ 62 Abs. 4 UmwG) sowie keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Alt. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3 UmwG).

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach bedarf es entgegen § 62 Abs. 1 UmwG zum Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrags eines zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung der KW Financial AG, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der KW Financial AG knüpft das Recht, die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital der KW Financial AG (§ 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Einberufungsverlangen sind bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu richten an:

KW Financial Services Holding AG
Keferloh 1 c
85630 Grasbrunn
Fax: +49 89 15701-199

In den Geschäftsräumen der KW Financial AG in Keferloh 1 c, 85630 Grasbrunn, liegen der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der KW Financial AG sowie der KW Global AG der letzten drei Geschäftsjahre zur Einsicht aus.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.

 

Grasbrunn, im Oktober 2021

KW Financial Services Holding AG

Der Vorstand

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