In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KWA Bioenergie Eifel GmbH und Co.KG (AG Stuttgart HRA726112), Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart (AG Stuttgart, HRA 726121), vertr. d.: 1. KWA Bioenergie GmbH, Herzogstraße 6A, 70176 Stuttgart, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Bidell, (Geschäftsführer), 1.2. Stefan Groos, (Geschäftsführer) wurde am 29.09.2015 , um 11:30 Uhr, in Ergänzung des Beschluss vom 10.09.2015 der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Amtsgericht Heilbronn
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