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KWK Gestez

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Bereits am 15. Juni stimmte der Bundesrat einer Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz, zu. Ziel ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Um dies Bürgern und Unternehmen schmackhaft zu machen, soll beispielsweise die Vergütung für KWK-Strom um 0,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 5,41 Cent pro kWh angehoben oder auch die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen erleichtert werden. Zudem wird der Verwaltungsaufwand, um Fördermaßnahmen für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit weniger als zwei Kilowatt Stromleistung zu erlangen, reduziert.

Dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung eines kleinen BHKW für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser seit April 2012 wieder finanziell fördert, wertet Dr. Diana Siegert, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, als Erfolg.

„Verbraucher sollten sich vorab jedoch genau informieren, ob eine BHKW-Anlage für ihre Bedürfnisse auch wirtschaftlich ist“, warnt die Energieexpertin. Denn gerade in Einfamilienhäusern werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage.

Fragen von Verbrauchern zu diesem Thema zeigen, dass BHKW-Anlagen von Anbietern oftmals überdimensioniert und nicht bedarfsorientiert angeboten werden. „Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt vorher eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, rät Dr. Diana Siegert. Ökologische wie wirtschaftliche Aspekte werden für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden.

Quelle:VBZ Brandenburg

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