Diese Maßnahme ist in Deutschland mit einer Verfügung durch die BaFin zu vergleichen. Hier geht es um die Untersuchung eines Unternehmens, das heißt die Finma schaut sich das Unternehmen an, ob dessen Geschäfte den Schweizer Finanzmarktrichtlinien entsprechen.
Name der Gesellschaft / Person: | KyFino Holding AG, Lindenhofstrasse 14, 8636 Wald (ZH) |
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Datum der Massnahmen: | 30.04.2015 00:00:00 |
Untersuchungsbeauftragte: | Alois Rimle und Pio Ruoss, Ruoss Vögele Partner Rechtsanwälte, Kreuzstrasse 54, 8032 Zürich |
Bemerkungen: | Die Untersuchungsbeauftragten werden ermächtigt, allein für die Gesellschaft zu handeln. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen. |
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