L-KONZEPT Holding AG
Leipzig
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 28. März 2024
WKN: A0N3EU / ISIN: DE000A0N3EU3
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der L-KONZEPT Holding AG, die am Donnerstag, den 28. März 2024 um 10:00 Uhr, im
The burrow Berlin,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 22/24,
10785 Berlin,
als Präsenz-Hauptversammlung stattfindet.
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Sprache verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.
I. |
Tagesordnung
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II. |
Hinweis zur Anmeldung zur Hauptversammlung |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung der L-KONZEPT Holding AG nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum 21. März 2024, 24.00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Stelle angemeldet haben:
L-KONZEPT Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts der L-KONZEPT Holding AG gegenüber nachweisen. Als Nachweis dient eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Diese hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 7. März 2024, 00.00 Uhr, (sog. „Nachweisstichtag“ bzw. „Record Date„) zu beziehen und muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, mithin bis zum 21. März 2024, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform in deutscher oder englischer Sprache.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann der Aktionär von der Gesellschaft zurückgewiesen werden.
Nach Eingang der Anmeldung mit dem Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind daher – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt der Eintrittskarte, die sie nach der ordnungsgemäßen Anmeldung erhalten, verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person für den gleichen Aktienbestand, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch Teilnahme des Vollmachtgebers persönlich in der Hauptversammlung erfolgen.
Für den Fall der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, weisen wir darauf hin, dass die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Absatz 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Dem bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter sind bezüglich aller Tagesordnungspunkte Weisungen zu erteilen. Die Vollmacht kann hinsichtlich der Tagesordnungspunkte, zu denen keine Weisungen erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass bei diesen Abstimmungen mit Enthaltung gestimmt wird. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Wortmeldungen oder andere Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht entgegengenommen.
Die Einzelheiten der Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie das entsprechende Vollmachts- und Weisungsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Auch bei Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und die Vorlage des Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Ablauf des 3. März 2024 (24:00 Uhr) zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen ausschließlich an:
L-KONZEPT Holding AG
Vorstand
Delitzscher Straße 13
04105 Leipzig
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter der Adresse
https://www.l-konzept.ag/investor-relations/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären nach § 125 Absatz 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG schriftlich, per Telefax oder in Textform ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:
L-KONZEPT Holding AG
Delitzscher Straße 13
04105 Leipzig
E-Mail: HOLDING@L-KONZEPT.DE
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge der Aktionäre zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, die vorab übermittelt werden, müssen mit einer Begründung versehen sein. Ein Wahlvorschlag muss nicht begründet werden.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung (d.h. bis zum 13. März 2024, 24.00 Uhr) an die vorgenannte Adresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter der Adresse
https://www.l-konzept.ag/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Das Recht nach § 131 Absatz 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.
Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MEZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde.
Leipzig, im Februar 2024
L-KONZEPT Holding AG
Der Vorstand
Informationen zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung verarbeitet die L-KONZEPT Holding AG, Delitzscher Straße 13, 04105 Leipzig, als Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten.
Die L-KONZEPT Holding AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO, des BDSG-neu, des AktG sowie aller weiteren anwendbaren Rechtsvorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der im AktG vorgeschriebenen Zwecke, welche die Kommunikation mit den Aktionären umfassen. Die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt zu dem Zweck, die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten) zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der außerordentlichen Hauptversammlung, sowie zu Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur allgemeinen Information und zur gefälligen Kenntnisnahme erhalten Sie nachstehend noch die entsprechende Presseerklärung zur a.o. Hauptversammlung am 28.03.2024:
L-KONZEPT Holding AG wird CGRE AG
Berlin, 02.04.2024 – Die außerordentliche Hauptversammlung der L-KONZEPT Holding AG („Gesellschaft“) hat am Gründonnerstag, den 28.03.2024, allen zukunftsweisenden Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand mit über 99 Prozent zugestimmt.
So wurde auch der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen zugestimmt. Im Ergebnis wird dadurch das Eigenkapital der Gesellschaft um rund EUR 50 Mio. gestärkt.
Neben Dr. Oliver Krauß, München, der dem Aufsichtsrat bereits angehört, wird der künftig aus vier Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Prof. Christoph Ehrhardt, Stuttgart, Prof. Dr. Rüdiger Grube, Hamburg und Günther H. Oettinger, Hamburg besetzt werden.
Die Gesellschaft wird künftig als CGRE AG firmieren.
Die beschlossenen Maßnahmen und insbesondere die Kooperation mit dem mittelbaren Hauptaktionär Gröner Group AG schaffen ideale Voraussetzungen, beweglich, zuverlässig und effizient am deutschen Immobilien- und Kapitalmarkt zu operieren, d. h. große Bau- und Projektentwicklungen zu akquirieren, die erforderlichen Finanzierungen zu strukturieren und die Baumaßnahmen fertigzustellen.
Mit der Neuschaffung eines erhöhten genehmigten Kapitals der Gesellschaft sind zusätzlich zeitnah umsetzbare, renditestarke Beteiligungsmöglichkeiten für institutionelle Investoren und Family Offices eröffnet worden.
Am Aktienmarkt ist mit der künftigen CGRE AG jetzt ein Player präsent, der eine jahrzehnte-lange Erfahrung in der Entwicklung, Gestaltung und Realisierung von Stadtquartieren nachweist und über das erforderliche Potenzial von einigen hundert Fachleuten für Planung, Bau, Digitalisierung und Green Technology verfügt.
L-KONZEPT Holding AG
Delitzscher Str. 13, 04105 Leipzig
Registergericht Leipzig, HRB 34375
WKN: A0N3EU / ISIN: DE000A0N3EU3 / LKB