LA Muza Inversiones SICAV, S.A.: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 22. Februar 2021 Geldbußen in Höhe von 60.000 Euro gegen die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Kommentar hinterlassen