Acht Bundesländer haben eine gemeinsame Initiative zur Änderung des Transplantationsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Diese wird am 14. Juni 2024 im Plenum vorgestellt, bevor die Fachausschüsse sich damit befassen. Ziel des Gesetzesantrags ist es, die Zahl der lebensrettenden Organspenden zu erhöhen.
Widerspruch statt Zustimmung
Das individuelle Recht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt bestehen. Mit der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung soll jedoch jede Person als potenzieller Organspender gelten, sofern sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen hat. Personen, die nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer Organspende zu verstehen, sind von einer Organentnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Art des Widerspruchs
Ein Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden und bedarf keiner Begründung. Liegt kein schriftlicher Widerspruch vor, werden die Angehörigen befragt, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten einen entsprechenden Willen geäußert hat. Bei Minderjährigen können die Eltern entscheiden, sofern der oder die Minderjährige nicht zuvor selbst einen Willen bekundet hat. Der mutmaßliche Wille des Minderjährigen ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Großer Mangel an Spenderorganen
Die Zahl der Organspender stagniert seit über zehn Jahren auf niedrigem Niveau. Im Jahr 2023 warteten 8385 Patienten auf ein Organ, während nur 2877 Organe von 965 Spendern zur Verfügung standen. Das im März 2024 eingeführte Organspende-Register wird allein keine spürbare Verbesserung herbeiführen, warnen die Länder.
Aufklärung und Information der Bevölkerung
Um die Bürgerinnen und Bürger zur Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende zu ermutigen, fordert die Länderinitiative verstärkte Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dies durch geeignete Informationsmaterialien sowie Kampagnen und Programme sicherstellen.
Weitere Schritte
Nach der Vorstellung im Plenum wird der Gesetzesantrag den Fachausschüssen zur Beratung überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage erneut auf die Tagesordnung des Plenums zur Abstimmung, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beschließen und in den Bundestag einbringen will.
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