Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt
Gleichwertige Lebensverhältnisse und Nachhaltigkeit
Der Vertrag bekennt sich zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land. Die Politik für ländliche Räume soll an Nachhaltigkeit und Konsumverhalten anknüpfen. Es geht darum, durch zukunftsfähige Landwirtschaft, gesunde Ernährung und intakte Umwelt eine gesamtgesellschaftliche Balance zu schaffen.
Zielsetzung:
- Gleichwertige Lebensbedingungen
- Daseinsvorsorge sichern
- Umwelt- und Klimaschutz
- Unterstützung nachhaltiger Konsumformen
Landwirtschaft
Die Landwirtschaft wird als systemrelevant anerkannt – sowohl ökonomisch als auch ökologisch. Der Vertrag unterstreicht:
- Die Rolle der Landwirt:innen als Partner beim Klima- und Umweltschutz.
- Ein Bekenntnis zu fairen und planbaren Rahmenbedingungen.
- Respekt gegenüber allen Betriebsgrößen und -formen (von kleinbäuerlich bis industriell).
Fokus:
- Versorgungssicherheit
- Natur-, Tier- und Artenschutz
- Unterstützung durch Forschung und Bildung
Naturschutz und Klimaschutz
Hier wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökologie und Ökonomie gesetzt. Der „Aktionsplan natürlicher Klimaschutz“ inklusive der Moorschutzstrategie soll verstetigt werden. Natur- und Klimaschutzmaßnahmen sollen dabei auf Kooperation und Freiwilligkeit setzen.
Maßnahmen:
- Förderung von Biotopverbünden
- Reduzierung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs bei Klimaschutzprojekten
- Mehrfachnutzung von Flächen (z.B. Agroforstwirtschaft)
Waldwirtschaft
Wälder sollen klimaresilienter werden und ökologisch vielfältiger. Dafür werden:
- Mischwälder mit standortgerechten Baumarten gefördert
- Ökosystemleistungen entlohnt
- Fördermittel aus GAK und dem Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz weitergeführt
Zusätzlich:
- Einsatz für eine Null-Risiko-Variante in der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten
- Praktikabilität bei Biodiversitätsmaßnahmen wird betont
Herdenschutz und Wolf
Zum Schutz von Nutztieren wird der rechtssichere Abschuss von Wölfen geregelt:
- Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
- Überarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes
- Ziel: Vereinbarkeit von Herdenschutz und Naturschutz
Ernährung und Verbraucherpolitik
Die Politik richtet sich nach einem differenzierten Verbraucherbild aus:
- Verbraucherrechte und -schutz werden gestärkt
- Bildung, Information und Transparenz stehen im Vordergrund
- Ziel ist die selbstbestimmte Konsumentscheidung
Klimaanpassung
Die Koalition will:
- Die Klimaanpassungsstrategie umsetzen
- Förderprogramme anpassen und effizient nutzen
- Kommunen gezielt unterstützen
Dazu:
- Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Naturschutz und Klimaanpassung“
- Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe mit den Ländern
- Beschleunigung von Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen
Erneuerbare Potenziale
Neben der klassischen Energiewende wird auch der Einsatz alternativer Kraftstoffe betont:
- Umsetzung der EU-Richtlinie RED III
- Förderung heimischer Produzenten und Schutz vor Betrug
- Vereinfachung von Regelwerken wie TA-Luft und TA-Lärm
Fischerei und Almwirtschaft
- Unterstützung von Fischerei nach Empfehlungen nationaler Kommissionen
- Schutz der Alm- und Alpwirtschaft in Hochgebirgen
- Aufrechterhaltung des Grünen Bands als Natur- und Erinnerungsort
Fazit
Dieser Abschnitt des Koalitionsvertrags betont eine ausgewogene, nachhaltige Politik für ländliche Räume. Er verbindet ökologische Ziele mit ökonomischer Stabilität und setzt auf Freiwilligkeit, Förderung und Planungssicherheit. Die Landwirtschaft wird nicht nur als Produzentin, sondern auch als aktive Partnerin im Umwelt- und Klimaschutz verstanden.
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