Die nächtliche Betriebsbeschränkung für Windenergieanlagen in Brandenburg war wohl ein Schuss ins Blaue – zumindest nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter in Leipzig haben entschieden: Lärmschutzauflagen für Gebiete, die außerhalb des eigentlichen Einwirkungsbereichs der Windräder liegen, sind rechtswidrig. Oder anders gesagt: Wenn man den Lärm kaum messen kann, braucht es auch keine Sonderauflagen.
Die Betreiberin mehrerer Windenergieanlagen hatte gegen Auflagen geklagt, die einen schallreduzierten Nachtbetrieb vorschrieben. Das Ziel der Behörden? Sicherstellen, dass die Geräuschkulisse für Wohngebäude nicht über die festgelegten Grenzwerte hinausgeht. Klingt vernünftig, wäre da nicht ein kleines Detail: Die betroffenen Häuser liegen laut TA Lärm gar nicht im Einwirkungsbereich der neuen Anlagen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah das zunächst anders. Schließlich standen bereits 24 Windräder in der Umgebung, die für eine gewisse Lärmkulisse sorgten. Die zusätzlichen Anlagen, so das Gericht, würden den ohnehin schon belasteten Bereich weiter verstärken – und genau deshalb sei eine Sonderprüfung gerechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen winkte ab: Was außerhalb des definierten Einwirkungsbereichs liegt und laut TA Lärm als „irrelevant“ gilt, rechtfertigt keine zusätzlichen Einschränkungen.
Besonders bemerkenswert ist, dass das brandenburgische Landesamt für Umwelt die Regeln der TA Lärm kurzerhand kreativ ausgelegt hat. Die Vorschriften seien für einen so dicht bestückten Windpark gar nicht gemacht – also müsse man individuell prüfen, ob nicht doch eine Belastung vorliegt. Eine nette Idee, nur leider nicht rechtskonform. Die TA Lärm legt nun mal verbindlich fest, wie der Einwirkungsbereich berechnet wird – und improvisieren ist nicht vorgesehen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt ein klares Zeichen: Lärmschutz ist wichtig, aber willkürliche Einschränkungen ohne rechtliche Grundlage gehen nicht. Wer Windkraft ausbauen will, muss sich auf klare Regeln verlassen können – und nicht darauf, dass Behörden je nach Gefühl mal eben die Vorschriften umdeuten.
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Als die Vorschriften der TA-Lärm erlassen wurden war niederfrequenter Lärm wie er von Windkraftanlagen verursacht wird noch kein großes Thema. Entsprechend der damals festgelegten Messungen/Berechnungen wird weiter vorgegangen und niederfrequenter Lärm weitgehend ignoriert. Untersuchungen über ganz Schweden haben aber ergeben, dass insbesondere der niederfrequente Lärm, dessen Schallwellen weit reichen und tief bis in Häuser und Menschen eindringen und zu Resonanzen führen können, als besonders störend und krankmachend empfunden werden. Doch erklären sie das einmal einem Juristen…