Trotz gesetzlicher Verbote blüht das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon noch immer. Viele Verbraucher beschweren sich über lästige Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Energieversorgern, Banken, Versicherungen oder Zeitschriftenverlagen. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben, wie Rechnungen oder Abbuchungen vom Konto.
Zwar sind telefonisch geschlossene Verträge oft rechtlich wirksam, doch in vielen Fällen kommt gar kein gültiger Vertrag zustande. Bei Verträgen über Energielieferungen, Telekommunikation oder Gewinnspiele müssen Verbraucher den Vertrag nach dem Telefongespräch schriftlich bestätigen. Bei unseriösen Anbietern fehlen zudem häufig wesentliche Informationen wie die wahre Identität des Vertragspartners oder Vertragskonditionen.
Betroffene können ungewollte Verträge in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar um ein Jahr.
Um sich vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen, sollten Verbraucher sich gar nicht erst auf Gespräche mit unbekannten Anrufern einlassen, ihre Telefonnummer nur bei Bedarf weitergeben und bei Vertragsabschlüssen Klauseln zur Datennutzung für Werbezwecke streichen.
Während eines verdächtigen Anrufs empfiehlt es sich, das Gespräch vorzeitig zu beenden, gezielt Fragen zu stellen und sich Notizen zu machen. Verstöße gegen das Verbot von Telefonwerbung können der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die rechtliche Schritte einleiten und empfindliche Bußgelder verhängen können.
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