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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Lake Project AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Anlegerschutz

Lake Project AG – Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

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Lake Project AG

Überlingen

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die nachfolgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2022 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat:

den zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss über die Neuwahl des Aufsichtsrats,

den zu Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021,

den zu Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021,

den zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Weiterhin wurde beantragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 für nichtig zu erklären.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 23 O 120/​22 anhängig.

 

Überlingen, den 21.02.2023

Lake Project AG

Der Vorstand

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