Die Kanzlei hat uns im Namen der genannten Gesellschaft angeschrieben und will einen sicherlich unbequemen Beitrag, auf unserer Plattform „Graumarktinfos“ gelöscht haben. Nicht weil der Artikel falsch ist, sondern weil der Beitrag möglicherweise „störend“ ist, um Geschäfte zu machen. Mag sein, aber da der Beitrag völlig in Ordnung ist, wird der Beitrag sicherlich so stehen bleiben, aufgrund der weiteren geschäftlichen Tätigkeiten verbleibt die Aktualität bestehen. Würden wir jeden Beitrag löschen, dann dürften wir eine solche Plattform nicht betreiben. Wie in allen Fällen, so haben wir auch hier dem Unternehmen angeboten einen Text zu verfassen, der die Sicht aus Richtung des Mandanten der Kanzlei zeigt. Den Text werden wir dann gerne unter unseren Artikel veröffentlichen. Das ist für uns eine Frage der Fairness und natürlich dann entsprechenden Aktualität. Es war, auch das wollen wir einmal anmerken, ein höfliches Anschreiben, da kennen wir Rechtsanwälte, die dann auch mal die „gute Kinderstube“ vergessen.
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