Bundespolitik

Land Niedersachsen

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Land Niedersachsen

Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 30. September 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen den Wasserverband Garbsen – Neustadt am Rübenberge wegen des Verdachts des Forderns ungünstigerer Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gemäß den §§ 18 Absatz 1, 19 Absatz 2 Nummer 2, 31 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlässt die Landeskartellbehörde gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

1.
Die von dem Wasserverband Garbsen – Neustadt am Rübenberge mit Schreiben vom 7. Februar 2024 der Landeskartellbehörde Niedersachsen angebotene Verpflichtungszusage ist bindend.
2.
Das Verfahren gegen die Beteiligte wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3.
Die Verfügung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
4.
Die Einhaltung der Verpflichtungszusage ist von der Beteiligten durch ent­sprechende Preisblätter, Abrechnungen und mit den Jahresabschlüssen 2024, 2025 und 2026 durch Angabe von Umsatzerlösen und Abgabemengen der Haushalts- und Kleingewerbekunden gegenüber der Landeskartellbehörde Niedersachsen nachzuweisen.
5.
Die Gebührenentscheidung ergeht gesondert.
6.
Auslagen werden gesondert erhoben.
Hannover, den 30. September 2024

15-32560/​5125/​100

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– Landeskartellbehörde –

Im Auftrag
Zinram

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...