Land Niedersachsen
Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen den Wasserverband Garbsen – Neustadt am Rübenberge wegen des Verdachts des Forderns ungünstigerer Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gemäß den §§ 18 Absatz 1, 19 Absatz 2 Nummer 2, 31 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlässt die Landeskartellbehörde gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:
- 1.
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Die von dem Wasserverband Garbsen – Neustadt am Rübenberge mit Schreiben vom 7. Februar 2024 der Landeskartellbehörde Niedersachsen angebotene Verpflichtungszusage ist bindend.
- 2.
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Das Verfahren gegen die Beteiligte wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
- 3.
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Die Verfügung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
- 4.
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Die Einhaltung der Verpflichtungszusage ist von der Beteiligten durch entsprechende Preisblätter, Abrechnungen und mit den Jahresabschlüssen 2024, 2025 und 2026 durch Angabe von Umsatzerlösen und Abgabemengen der Haushalts- und Kleingewerbekunden gegenüber der Landeskartellbehörde Niedersachsen nachzuweisen.
- 5.
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Die Gebührenentscheidung ergeht gesondert.
- 6.
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Auslagen werden gesondert erhoben.
15-32560/5125/100
Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– Landeskartellbehörde –
Im Auftrag
Zinram
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