Land Niedersachsen

Published On: Dienstag, 22.10.2024By

Land Niedersachsen

Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 30. September 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Wasserwerk Gemeinde Walkenried GmbH wegen des Verdachts des Forderns ungünstigerer Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gemäß den §§ 18 Absatz 1, 19 Absatz 2 Nummer 2, 31 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlässt die Landeskartellbehörde gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

1.
Die von der Wasserwerk Gemeinde Walkenried GmbH mit Schreiben vom 29. Februar 2024 der Landeskartellbehörde Niedersachsen angebotene Verpflichtungszusage ist bindend.
2.
Das Verfahren gegen die Beteiligte wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3.
Die Verfügung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
4.
Die Einhaltung der Verpflichtungszusage ist von der Beteiligten durch ent­sprechende Abrechnungen beziehungsweise Tarifblätter und mit dem Jahres­abschluss 2024 durch Angabe der Umsatzerlöse und Abgabemengen der Haushalts- und Kleingewerbekunden gegenüber der Landeskartellbehörde Niedersachsen nachzuweisen.
5.
Die Gebührenentscheidung ergeht gesondert.
6.
Auslagen werden gesondert erhoben.
Hannover, den 30. September 2024

15-32560/​5125/​100

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– Landeskartellbehörde –

Im Auftrag
Zinram

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