Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Landespolitik

Land Niedersachsen

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Land Niedersachsen

Bekanntmachung
gemäß § 61 Absatz 3 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 30. September 2024

In dem Kartellverwaltungsverfahren gegen die Wasserwerk Gemeinde Walkenried GmbH wegen des Verdachts des Forderns ungünstigerer Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gemäß den §§ 18 Absatz 1, 19 Absatz 2 Nummer 2, 31 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlässt die Landeskartellbehörde gemäß § 32b GWB folgende Verfügung:

1.
Die von der Wasserwerk Gemeinde Walkenried GmbH mit Schreiben vom 29. Februar 2024 der Landeskartellbehörde Niedersachsen angebotene Verpflichtungszusage ist bindend.
2.
Das Verfahren gegen die Beteiligte wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt.
3.
Die Verfügung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
4.
Die Einhaltung der Verpflichtungszusage ist von der Beteiligten durch ent­sprechende Abrechnungen beziehungsweise Tarifblätter und mit dem Jahres­abschluss 2024 durch Angabe der Umsatzerlöse und Abgabemengen der Haushalts- und Kleingewerbekunden gegenüber der Landeskartellbehörde Niedersachsen nachzuweisen.
5.
Die Gebührenentscheidung ergeht gesondert.
6.
Auslagen werden gesondert erhoben.
Hannover, den 30. September 2024

15-32560/​5125/​100

Niedersächsisches Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
– Landeskartellbehörde –

Im Auftrag
Zinram

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Landespolitik

Mögliche Ergebnisse einer Mitgliederbefragung der CDU Sachsen zu Koalitionspräferenzen

In einer hypothetischen Befragung der Mitglieder der CDU Sachsen zur Frage, ob...

Landespolitik

AfD Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden, dass die Erwähnung des sächsischen Landesverbandes der...

Landespolitik

„Wir müssen mal reden…“: CDU-Mitglieder wollen Kaffeekränzchen mit der AfD – Kretschmer bleibt beim Tee

Einen Monat nach der Landtagswahl in Sachsen hat die CDU ein neues...

Landespolitik

Spionage am Leipziger Flughafen – oder besser gesagt: Der Plot eines schlechten Spionagefilms?

Es klingt fast zu verrückt, um wahr zu sein! Eine chinesische Spionin,...