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Landgericht München

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die 7. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat die Angeklagten L., G. und B. heute des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden und sie zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 8 Monaten, 2 Jahren und 7 Jahren verurteilt. Zusätzlich ordnete die Kammer bei dem Angeklagten L. die Einziehung von rund 666.000 € an. Der Angeklagte G. wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 180 € verurteilt. Die Freiheitsstrafen gegen G. und B. von 1 Jahr und 8 Monaten sowie 2 Jahren wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Zentralstelle Cybercrime Bamberg, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, hatte den Angeklagten den betrügerischen Betrieb von Cybertrading-Plattformen vorgeworfen. Die Kammer stellte fest, dass die Angeklagten mittels ausgeklügelter Software und in Zusammenarbeit mit weiteren Bandenmitgliedern vorgetäuscht hatten, mehrere Online-Handelsplattformen für Finanzinstrumente, insbesondere Kryptowährungen, zu betreiben. Den Kunden wurde suggeriert, sie könnten ein Depot eröffnen und über die Plattform handeln. Tatsächlich erfolgte jedoch kein Erwerb oder Handel mit Finanzprodukten. Die Software simulierte echte Handelskurse und täuschte sowohl Gewinne als auch Totalverluste vor. Es gab jedoch keine Auszahlungen, die über Testauszahlungen zur Anköderung hinausgingen. Die Anleger vertrauten auf die vermeintliche Funktionsfähigkeit der Plattformen und zahlten erhebliche Beträge ein. Ziel der Bande war es, möglichst viel Geld von den Anlegern zu erhalten und für sich zu behalten, um eine dauerhafte professionelle Struktur für weitere Straftaten zu schaffen.

Die Gruppe, der die Angeklagten von 2017 bis 2019 angehörten, vertrieb die nicht existierenden Finanzprodukte aus Call-Centern in Sofia, Sarajewo und Belgrad. Der Angeklagte L. leitete das sogenannte Back-Office und übernahm zentrale Management-Aufgaben sowie die Qualitätskontrolle der Anrufe aus den Call-Centern. Er genehmigte Testauszahlungen an Kunden und förderte die Professionalisierung der Arbeitsabläufe. Zudem leitete er das „Risk-Team“, das Kunden beschwichtigen sollte. Die anderen beiden Angeklagten übernahmen ebenfalls wichtige Aufgaben, gehörten jedoch nicht zum innersten Führungszirkel.

Die Angeklagten gestanden die Tatvorwürfe, was durch entsprechende Urkunden und Zeugenaussagen bestätigt wurde. Dabei zeigten sich laut der Vorsitzenden Richterin Schmitthenner teilweise erschütternde Schicksale, wie das eines Handwerkers, der seine gesamte Altersvorsorge in die nicht existierende Plattform eingezahlt hatte.

Bei allen Angeklagten wurde das umfassende Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Geständnisse über das konkrete Verfahren hinausgingen: Zwei der Angeklagten sagten bereits in Parallelverfahren als Zeugen aus und leisteten dadurch Aufklärungshilfe. Die Angeklagten waren bislang nicht vorbestraft. Der Angeklagte G. leistete zudem Schadenswiedergutmachung in Höhe von rund 450.000 € für den von ihm verursachten Schaden. Zu Lasten des Angeklagten L. wertete die Kammer allerdings seine herausgehobene Stellung bei der Begehung der Taten. Insgesamt entstand durch den Betrugskomplex, der auch als „Wolf of Sofia“ bekannt wurde, ein Schaden von rund 8 Millionen Euro.

Die Angeklagten wurden aus den Philippinen, den Niederlanden, Zypern und Bulgarien ausgeliefert. Die auf den Philippinen erlittene Abschiebehaft wurde im Verhältnis 1:3 angerechnet.

Mit zwei Angeklagten hatte das Gericht eine sogenannte Verständigung getroffen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden muss. Lediglich der Angeklagte G. erklärte den Verzicht auf Rechtsmittel.

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