Das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Siegburg warnen vor missbräuchlichen Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit vorgeblichen Eintragungen ins Handelsregister.
Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin.
Firmen in der Region werde eine „Veröffentlichung des Textes über das Unternehmen“ und die „Aufnahme in ein Register“ angeboten. Dabei handele es sich jedoch um Vertragsangebote gewerblicher Unternehmen. Eine Liste unseriöser Anbieter ist beim Bundesanzeiger (ebundesanzeiger.de) zu finden.
Kommentar hinterlassen