Landgericht Augsburg
In dem Strafverfahren 9 Kls 602 Js 127046/10 gegen MIRO Karwan, geboren am 02.04.1989 in Chikan, wegen Betrugs u.a. hatte das Landgericht Augsburg den vom Amtsgericht Augsburg mit Beschluss vom 21.04.2011 angeordneten dinglichen Arrest in das Vermögen des Verurteilten in Höhe von 1.072.402,80 € bis 11.07.2016 aufrechterhalten.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Landgericht Augsburg mit Beschluss vom 26.09.2017 hinsichtlich der folgenden Vermögenswerte den Eintritt des staatlichen Auffangrechtserwerbes festgestellt:
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Geldbetrag in Höhe von 345,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht München |
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Geldbetrag in Höhe von 7.670,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht München |
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Geldbetrag in Höhe von 14.000,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht Essen |
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Geldbetrag in Höhe von 14.300,00 €, hinterlegt bei dem Amtsgericht Essen |
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weiterer Geldbetrag in Höhe von 4.242,75 € |
Weiterhin wurde festgestellt, dass dem Freistaat Bayern gegen MIRO Karwan ein Zahlungsanspruch in Höhe von 1.064.366,89 € zusteht.
Augsburg, 23.11.2017
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