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Landgericht Berlin

Az.: 11 OH 18/19 KapMuG

Beschluss

In Sachen
pp.

hat das Landgericht Berlin – Zivilkammer 11 – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXXX, die Richterin am Landgericht Dr. XXXX und den Richter am Landgericht Dr. XXXX am 26.02.2020 beschlossen:

Es wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger unter der Rubrik “Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz” (Klageregister) öffentlich bekannt gemacht:

I. Beklagte:

pp.

II. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen:

IVG EuroSelect Siebzehn Amstelveen GmbH & Co. KG

III. Bezeichnung des Prozessgerichts:

Landgericht Berlin

IV. Aktenzeichen des Prozessgerichts:

11 OH 18/19 KapMuG
11 O 75/19

V. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags:

1.

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt über die Beteiligung an der IVG Euro Select Siebzehn Amstelveen GmbH & Co. KG in der Fassung vom 18.05.2009 (nachfolgend “Verkaufsprospekt”) in Folgenden Punkten unrichtig, irreführend und unvollständig ist:

a)

dass der Verkaufsprospekt den Wert der von der Fondsgesellschaft erworbenen Immobilie falsch und irreführen darstellt und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

b)

dass der Verkaufsprospekt falsch und irreführend hinsichtlich des im Verkaufsprospekt genannten Wertgutachten von Jones Lang Lasalle ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

c)

dass die im Verkaufsprospekt im Kapitel 6 „Investitions- und Finanzierungsplan“ dargestellte Position „Makler“ falsch und irreführend ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

d)

dass im Verkaufsprospekt das Risiko der Weitervermietbarkeit von freiwerdender Mietfläche des Hauptmieters falsch und irreführend dargestellt ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

e)

dass im Verkaufsprospekt das Risiko und die Folgen einer ausbleibenden Anschlussfinanzierung der kreditgebenden Banken falsch und irreführend dargestellt sind und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

f)

dass die im Verkaufsprospekt angegebene Dauer der Fondsgesellschaft von 12 Jahren falsch und irreführend ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt.

2.

Es wird festgestellt, dass die unter Ziffer 1. a) bis f) aufgeführten Prospektmängel jeweils für die Beklagte erkennbar waren.

VI. Lebenssachverhalt:

Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Schadensersatz wegen ihrer Beteiligung an der IVG EuroSelect Siebzehn Amstelveen GmbH & Co. KG geltend. Die Antragsgegnerin ist Gründungskommanditistin und Treuhandgesellschafterin dieser Beteiligungsgesellschaft.

Die Antragstellerin hatte den Verkaufsprospekt vor Abschluss der Beteiligung erhalten und zur Kenntnis genommen. Sie behauptet, wegen der von ihr angeführten Prospektfehler sei der Verkaufsprospekt fehlerhaft. Bei zutreffender und vollständiger Prospektdarstellung hätte sie sich daher an der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Die Antragsgegnerin hätte die Unrichtigkeit des Prospektes prüfen und erkennen müssen. Daher sei die Antragsgegnerin ihr gegenüber nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne zum Schadensersatz verpflichtet.

VII. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrages beim Prozessgericht:

13.08.2019

Gründe:

pp.

XXXX
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Dr. XXXXX
Richterin am Landgericht
Dr. XXXX
Richter am Landgericht

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