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Landgericht Berlin bestätigt: „Offene Immobilienfonds eignen sich nicht zur Altersvorsorge“

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In einem derzeit anhängigen Prozess der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte vor dem Landgericht Berlin, wurde in der mündlichen Verhandlung am 09.01.2013 deutlich, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht teilt, dass sich ein offener Immobilienfond nicht zur Altersvorsorge eignet.

„Empfiehlt ein Kapitalanlagenvermittler einem unerfahrenen Anleger einen offenen Immobilienfond zur Altersvorsorge, so kann dies einen gravierenden Beratungsfehler darstellen. Es empfiehl sich, in solchen Fällen zu prüfen, ob neben dem Berater auch eine Beratungsgesellschaft, eine Bank und/oder die Beteiligungsgesellschaft haftbar gemacht werden können, da dies die Vollstreckbarkeit im Anschluss an ein positives Urteil verbessert,“ erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann.

 

Die richtige Vorsorge für den ruhigen Lebensabend?

Ein geschädigter Anleger, der durch einen Vermittler einer Tochtergesellschaft der Postbank – Gruppe falsch beraten wurde, wendetet sich an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mit folgendem Fall:

Seit Jahren sei er zufriedener Kunde bei der Deutschen Postbank AG und hatte sich vertrauensvoll an einen Finanzberater einer Tochtergesellschaft der Deutschen Postbank AG gewandt. Er wollte seine und die Ersparnisse seiner Ehefrau sicher anlegen, um für den Lebensabend vorzusorgen. Dies vermerkte der Berater auch in einem Beratungsprotokoll und fragte nach, ob der Kunde in eine risikoreiche Anlage investieren wollte, was er verneinte. Statt einer ausführlichen und allgemeinen Beratung hinsichtlich verschiedener Anlagemodelle, empfahl der Berater dann ausschließlich, in eine Beteiligung des „CS Euroreal“ zu investieren.

 

Der „CS Euroreal“ ist ein offener Immobilienfond, d.h. eine Kapitalanlage, bei der ein Anleger rechtlich einen Anteil an einem Sondervermögen erhält. Dies soll den Vorteil bringen, dass er diese Anteile grundsätzlich jederzeit an die Immobilienfondsgesellschaft zurückgeben kann.

 

Sichere Anlage oder doch risikoreich?

Offene Immobilienfonds bergen erhebliche finanzielle Risiken für den Anleger. Allgemein gehen Verbraucher eher davon aus, dass sich das Immobilieninvestment als sichere Anlage eigne, da hier in Sachwerte investiert würde, die insolvenzfest seien. Dies ist allerdings bei genauer Betrachtung eher einseitig gedacht. In Wahrheit unterliegen offene Immobilienfonds wie der „CS Euroreal“ erheblichen Marktschwankungen. Dies liegt insbesondere daran, dass es sich um Mietobjekte handelt und die Rendite letztendlich davon abhängt, ob die Immobilie in einem guten Zustand und guter Lage gelegen ist und somit für Gewerbe und Wohnraum vermietet werden kann somit eine risikoreiche Anlage!

Hinzu kommt, dass die Anleger meist nicht darüber aufgeklärt werden, dass die BaFin gestatten kann, die Anteilsrücknahme bis zu 2 Jahre auszusetzen, wenn die Liquidität des Fonds unter die gesetzliche Schwelle von 5 % rutscht. „Üblicherweise geht der Verbraucher aber davon aus, dass er seine Anteile jederzeit an die Beteiligungsgesellschaft zurückübertragen kann. Oft bleibt dann nur die Möglichkeit die Wertpapiere an der Börse zu verkaufen, was häufig mit hohen Verlusten und Verkaufsgebühren verbunden ist,“ erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann.

 

Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, die eigentlich nur in eine sichere Anlage investieren möchten lieber nochmals Rücksprache zu halten. In Fällen, in denen es um die Rückabwicklung eines offenen Immobilienfonds oder um dessen Aussetzung vom Handel aufgrund einer Marktstörung geht, sollten sich betroffene Anleger von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht beraten zu lassen.

Jacqueline Buchmann

Rechtsanwältin

(Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte – Berlin – München)

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70

 

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

Friedrichstrasse 133 (gegenüber Friedrichstadtpalast)

10117 Berlin (Mitte)

Telefon: (030) 71520670

Telefax: (030) 71520678

e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Internet: http://www.dr-schulte.de

Büro Berlin Süd:

Malteserstrasse 170/172

12277 Berlin

Büro München-Leopoldstrasse:

Beichstrasse 5

80802 München

Telefon: (089) 638926 27

Telefax: (089) 638926 15

 

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und in München.

 

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

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