Landgericht Berlin
Aktenzeichen: 11 OH 3/17 KapMuG
Beschluss
In Sachen
Kraft, I. ./. HVT Hanse Vermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH
hat das Landgericht Berlin – Zivilkammer 11 – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Gollan als Einzelrichterin am 05.12.2018 beschlossen:
Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. |
Vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter: HVT Hanse Vermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg |
2. |
Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen: POC Energy Solutions GmbH |
3. |
Bezeichnung des Prozessgerichts: Landgericht Berlin |
4. |
Aktenzeichen des Prozessgerichts: KapMuG-Verfahren: 11 OH 3/17 KapMuG Klageverfahren: 11 O 104/17 |
5. |
Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags: |
5.1. |
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG in der Fassung vom 10. Dezember 2010 unrichtig, irreführend und unvollständig ist, insbesondere a) nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, b ) nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
5.2. |
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung an der POC Growth 2. GmbH & Co. KG in der Fassung vom 18. März 2011 unrichtig, irreführend und unvollständig ist, insbesondere a) nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, b ) nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
5.3. |
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung an der POC Growth 4. GmbH & Co. KG in der Fassung vom 30. Mai 2012 unrichtig, irreführend und unvollständig ist, insbesondere a) nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, b ) nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
6. |
Knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes: Der Kläger macht gegenüber der als Gründungsgesellschafterin und Treuhandkommanditistin in Anspruch genommenen Beklagten einen Schadenersatzanspruch geltend, den er darauf stützt, anlässlich seiner Beteiligung an den in den Anträgen genannten POC-Fondsgesellschaften nicht über die Fehler der Fondsprospekte aufgeklärt worden zu sein, auf deren Basis er seine Anlageentscheidung getroffen habe. |
7. |
Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht: Der Musterverfahrensantrag ist am 19. Juni 2017 beim Landgericht Berlin eingegangen. Die verzögerte Bekanntmachung des Beschlusses ist auf die zunächst streitige Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zurückzuführen. |
Gollan
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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