Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass die Werbeaussage „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“ auf Vitalis Knusper Müsli unzulässig ist. Der Grund dafür ist, dass der Magnesiumgehalt pro Portion zu gering ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
Details:
- Dr. Oetker warb auf der Verpackung des Müslis mit dem Magnesiumgehalt und dessen positiver Wirkung auf Müdigkeit und Ermüdung.
- Der vzbv kritisierte die Werbung als wettbewerbswidrig, da der Magnesiumgehalt pro Portion zu gering sei.
- Das Landgericht Bochum gab dem vzbv Recht und stellte fest, dass die Werbeaussage gegen die Health-Claims-Verordnung der EU verstößt.
- Die Verordnung erlaubt gesundheitsbezogene Aussagen bei Lebensmitteln nur, wenn das Produkt den Nährstoff in einer ausreichenden Menge enthält.
- In diesem Fall war die Menge an Magnesium in einer Portion Vitalis Knusper Müsli zu gering, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.
- Dr. Oetker hätte die Mindestmenge an Magnesium in der von ihnen selbst genannten Portionsgröße von 40 Gramm Müsli enthalten müssen.
Fazit: Die Entscheidung des Landgerichts Bochum ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucher:innen vor irreführenden Werbeaussagen zu schützen.
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