Es wird auf Antrag der Antragstellerin folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (Klageregister) öffentlich bekannt gemacht:
1. |
Beklagte: Commerzbank AG, vertreten durch den Vorstand, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt am Main |
||||||||||||||||||||||
2. |
Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen: IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG. |
||||||||||||||||||||||
3. |
Bezeichnung des Prozessgerichts: Landgericht Braunschweig. |
||||||||||||||||||||||
4. |
Aktenzeichen des Prozessgerichts: 5 O 726/15. |
||||||||||||||||||||||
5. |
Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags:
|
||||||||||||||||||||||
6. |
Knappe Darstellung des Lebenssachverhaltes: Der Musterkläger macht mit seiner auf eine Haftung der beklagten Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung gestützten, auf Rückabwicklung der gezeichneten Beteiligung gerichteten Schadensersatzklage geltend, bei seiner Anlageentscheidung im Rahmen eines geführten Beratungsgesprächs durch fehlerhafte und unvollständige Angaben zur Zeichnung der Beteiligung veranlasst worden zu sein. Der ihm nicht übergebene Verkaufsprospekt „EuroSelect Immobilienfonds Zwölf“, den die IVG Immobilien Fonds GmbH unter dem 17.03.2006 herausgegeben hat, habe als maßgebliche Informationsquelle die Darstellung der Anlage durch den Berater der Rechtsvorgängerin der beklagten Bank (fortan nur: beklagte Bank bzw. Beklagte) als vorteilhaft und sicher mit guten Renditen wesentlich beeinflusst, die von ihm als fehlerhaft gerügten Prospektinhalte seien nicht bzw. nicht korrekt dargestellt worden. Bei richtiger Darstellung der im Musterantrag im Einzelnen aufgeführten Punkte hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Die beklagte Bank hätte die Unrichtigkeit des Verkaufsprospekts hinsichtlich sämtlicher gerügter Mängel erkennen und ihren Berater anweisen müssen, diese Inhalte im Beratungsgespräch korrekt darzustellen. Die Beklagte tritt der Darstellung zum Teil entgegen und behauptet, der Prospekt sei zwei bis drei Wochen vor Zeichnung übergeben worden; der Berater habe die Beteiligung auf der Grundlage des Prospektes im Rahmen einer telefonischen Beratung vorgestellt. |
||||||||||||||||||||||
7. |
Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht: 17.07.2015. |
Kommentar hinterlassen