Landgericht Dortmund
Beschluss
20 O 27/18 [AktE]
In dem Verfahren nach dem AktG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V gegen DAP Industrial AG
hat die VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Klumpe beschlossen:
Gem. § 6 Absatz 1 SpruchG wird
Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt.
Dortmund, 18.03.2019
20. Zivilkammer – VI. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Dr. Klumpe
Vorsitzender Richter am
Landgericht
Kommentar hinterlassen