Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Windus gegen Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH u.a.
wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. |
Vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter: Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Heiko Szczodrowski und Rolf-Dieter Müller, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf,
Katharinen Schiffahrt GmbH & Cie. KG, vertreten durch die Verwaltung Katharinen Schiffahrt GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Helge Bartels, Nils Aden, Isabelle Rickmers und Erik Kruse, Hohe Bleichen 12, 20354 Hamburg,
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Köhler, Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg,
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2. |
Bezeichnung des Anbieters: CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, Mercedesstraße 6, 40470 Düsseldorf |
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3. |
Bezeichnung des Prozessgerichts: Landgericht Düsseldorf |
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4. |
Aktenzeichen des Prozessgerichts: 10 O 123/17 |
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5. |
Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags:
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6. |
Knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts: Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer Beteiligung an der NAVITONI Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. MS „MONACO“ KG und an der NAVIBOLA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS „MARTINIQUE“ KG, gemeinsam angeboten als CFB-Fonds 161, geltend. Der Kläger zeichnete die Beteiligung vor dem Hintergrund der Angaben im Fondsprospekt vom 23.03.2007. Die Beklagte zu 1. war die Fondsinitiatorin, die Beklagten zu 2. und 3. waren Gründungsgesellschafterinnen der beiden Fondsgesellschaften. |
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7. |
Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht: 30.11.2017 |
Düsseldorf, 18.05.2018 | ||
10. Zivilkammer | ||
Dr. Hüser Vorsitzender Richter am Landgericht |
Bellenbaum Richterin am Landgericht |
Dr. Gruneberg Richterin |
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