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Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Rechtsstreit
Kraft gegen HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH u.a.

Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf,

Beklagte zu 2.,

2. Bezeichnung des Anbieters

Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)

3. Bezeichnung des Prozessgerichts

Landgericht Düsseldorf

4. Aktenzeichen des Prozessgerichts

13 O 195/18

5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Eins GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.10.2008

(1.)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

(2.)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war der o.g. Verkaufsprospekt. Die Beklagten zu 1. und 2. sind Gründungskommanditistinnen der POC Eins GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.

7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht

Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Berlin eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 10.08.2017 ein.

Düsseldorf, 31.10.2018
13. Zivilkammer
Dr. Papst
Vorsitzender Richter
am Landgericht
Bellenbaum
Richterin
am Landgericht
Becker
Richterin

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