Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Rechtsstreit
des Herrn Walter Wirth, Rosenstraße 17b, 85139 Wettstetten,
Klägers,
Prozessbevollmächtigte: | TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, |
gegen
1. |
die HVT HanseVermögen Treuhand-, Service und Verwaltungsgesellschaft, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdahler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg, |
2. |
Frau Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin, |
3. |
die POC Verwaltungs GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland), |
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte: | Rechtsanwälte Severin u. Partner, Knesebeckstraße 3, 10623 Berlin, |
hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
am 16.05.2018
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Hüser, den Richter am Landgericht Runge und die Richterin Dr. Gruneberg
beschlossen:
Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter
HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,
Beklagte zu 1.,
Monica Galba, Hüttenweg 9, 14195 Berlin,
Beklagte zu 2.,
die POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland),
Beklagte zu 3.
2. Bezeichnung des Anbieters
Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)
3. Bezeichnung des Prozessgerichts
Landgericht Düsseldorf
4. Aktenzeichen des Prozessgerichts
10 O 3/18
5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Eins GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.10.2008 (im Folgenden Verkaufsprospekt) unrichtig, irreführend und unvollständig ist. Insbesondere wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt
(1.) |
nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, |
(2.) |
nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Eins GmbH & Co. KG geltend. Grundlage des Entschlusses des Klägers zum Beitritt war nach klägerischem Vortrag der o.g. Verkaufsprospekt.
Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen der POC Eins GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist auch Treuhandgesellschafterin.
7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht
Der ursprünglich am 19.06.2017 beim Landgericht Berlin eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 25.1.2018 ein.
Dr. Hüser Runge Dr. Gruneberg
Kommentar hinterlassen