Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs. 3 ZPO) 13 O 307/17 Landgericht Düsseldorf
Beschluss
In dem Rechtsstreit
der Frau Diana Schanz, Stockmannstr. 44, 81477 München,
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: | Rechtsanwälte TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Einhornstraße 21, 72138 Kirchentellinsfurt, |
gegen
1. |
die HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft bmH, vertr. d. d. Gf. Frau Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg, |
2. |
die POC Growth Verwaltungs GmbH, vertr. d. d. Gf. Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld (Rheinland), |
Beklagten,
Prozessbevollmächtigte | zu 1, 2: Rechtsanwälte Severin, Knesbbeckstraße 3, 10623 Berlin, |
Gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG wird folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:
1. vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter
HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Knupke, Tinsdaler Kirchenweg 275A, 22559 Hamburg,
Beklagte zu 1., |
POC Growth Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,
Beklagte zu 2. |
2. Bezeichnung des von dem Musterverfahrensantrag betroffenen Emittenten von Wertpapieren oder Anbieters von sonstigen Vermögensanlagen
Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)
3. Bezeichnung des Prozessgerichts
Landgericht Düsseldorf
4. Aktenzeichen des Prozessgerichts
13 O 307/17
5. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags
Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zur Beteiligung POC Growth GmbH & Co. KG in der Fassung vom 10.12.2010 unrichtig, irreführend und unvollständig ist. Insbesondere wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt
(1.) |
nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert, |
(2.) |
nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert. |
6. knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts
Die Klägerin macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Growth GmbH & Co. KG geltend. Der Klägerin wurde vor Zeichnung der Beteiligung der Verkaufsprospekt übersandt. Sie nahm ihn zur Kenntnis und entschloss sich auf Grundlage dessen zum Beitritt. Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen der POC Growth GmbH & Co. KG. Die Beklagte zu 1. ist Treuhandgesellschafterin.
7. Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht
Der ursprünglich am 23.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ging aufgrund Verweisung beim Landgericht Düsseldorf am 25.09.2017 ein.
Düsseldorf, 06.02.2018
13. Zivilkammer
Dr. Papst Vorsitzender Richter am Landgericht |
Dr. Pitzen Richter am Landgericht |
Dr. Freiherr Göler von Ravensburg Richter |
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