Landgericht Frankfurt am Main
Beschluss
Anlage 7 zum Protokoll vom 05.12.2016
El Duwaik
Jung-Biyad
5/28 KLs – 7310 Js 246044/16 [2/16] (vormals 5/28 KLs – 7310 Js 210995/12 [1/15])
In der Strafsache gegen Hauke Bruhn, geboren am 03.09.1966 in Berlin, wohnhaft Albrecht-Achilles-Straße 4, 10709 Berlin, Deutscher,
Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Iris-Maria Killinger, KSK Rechtsanwälte, Poststr. 14-16 / Streit’s Hof, 20354 Hamburg,
Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. jur. Johannes Corsten, kempf schilling Rechtsanwälte, Schumannstraße 62, 60325 Frankfurt am Main,
Verteidiger: Rechtsanwalt Michael Klose, KSK Rechtsanwälte, Poststr. 14-16 / Streit’s Hof, 20354 Hamburg,
wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges
1. |
Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Frankfurt am Main in das Vermögen der Nebenbeteiligten, vom 01.03.2013, wird nach Maßgabe des Urteils der Kammer vom heutigen Tag auf € 1,6 Mio. erhöht und bleibt bis drei Jahre nach Rechtskraft des heute gegen den Angeklagten verkündeten Urteils aufrechterhalten. |
2. |
Die Vollziehung des dinglichen Arrestes wird durch die Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von € 1,6 Mio. gehemmt und die Nebenbeteiligte dadurch berechtigt, die Aufhebung des gegen sie vollzogenen Arrestes zu beantragen. |
Kommentar hinterlassen