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Beschluss

Anlage 7 zum Protokoll vom 05.12.2016

El Duwaik

Jung-Biyad

5/28 KLs – 7310 Js 246044/16 [2/16] (vormals 5/28 KLs – 7310 Js 210995/12 [1/15])

In der Strafsache gegen Hauke Bruhn, geboren am 03.09.1966 in Berlin, wohnhaft Albrecht-Achilles-Straße 4, 10709 Berlin, Deutscher,

Verteidigerin: Rechtsanwältin Dr. Iris-Maria Killinger, KSK Rechtsanwälte, Poststr. 14-16 / Streit’s Hof, 20354 Hamburg,

Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. jur. Johannes Corsten, kempf schilling Rechtsanwälte, Schumannstraße 62, 60325 Frankfurt am Main,

Verteidiger: Rechtsanwalt Michael Klose, KSK Rechtsanwälte, Poststr. 14-16 / Streit’s Hof, 20354 Hamburg,

wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges

1.

Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Frankfurt am Main in das Vermögen der Nebenbeteiligten, vom 01.03.2013, wird nach Maßgabe des Urteils der Kammer vom heutigen Tag auf € 1,6 Mio. erhöht und bleibt bis drei Jahre nach Rechtskraft des heute gegen den Angeklagten verkündeten Urteils aufrechterhalten.

2.

Die Vollziehung des dinglichen Arrestes wird durch die Hinterlegung eines Geldbetrages in Höhe von € 1,6 Mio. gehemmt und die Nebenbeteiligte dadurch berechtigt, die Aufhebung des gegen sie vollzogenen Arrestes zu beantragen.

 

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