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Landgericht Frankfurt am Main-Beschluss

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Landgericht Frankfurt am Main

2/19 O 203/17

Beschluss

In dem Rechtsstreit

Klägerin

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. bender & pfitzmann
Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf,
Geschäftszeichen: 359-17-CJ-KL

gegen

1. Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d. d. Gf, Clemensstr. 3, 60487 Frankfurt am Main,

2. RB Treuhand GmbH wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. GF., Alt-Moabit 2, 10557 Berlin,

Beklagte

Prozessbevollmächtigte zu 1: Rechtsanw. Severin
Knesebeckstr. 3, 10623 Berlin,
Geschäftszeichen: 679/17BK07 je

Prozessbevollmächtigte zu 2: Rechtsanw. Wirsing Hass Zoller
Maximilianstrasse 35, 80539 München,
Geschäftszeichen: 5/su/00485/17

soll gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG der folgende Musterverfahrensantrag im elektronischen Klageregister des Bundesanzeigers unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ bekannt gemacht werden:

I. Beklagte:

1.

Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Bernd Hermann und Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main

2.

RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. GF Horst Beck, Ingo Fehlberg, Dirk-Ralf Gloger, Gerhard Schmitt, Rainer Vedder, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin

II. Von dem Musterverfahrensantrag betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen:

Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Bernd Hermann und Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main

III. Prozessgericht: Landgericht Frankfurt am Main

IV. Aktenzeichen: 2-19 O 203/17

V. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages:

Es wird festgestellt, dass der Emissionsprospekt über die Beteiligung am Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG in der Fassung vom 13.12.2006 (nachfolgend „Emissionsprospekt“) in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig ist, nämlich

a)

dass der Emissionsprospekt zur positiven Darstellung des Patenthandels auf Seiten 27-30, und 32 auf die Anzahl von Patentanmeldungen abstellt, die für die Kommerzialisierung von Patenten nachrangig sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 27
7.1. Wertschöpfung mit Patenten
Laut Europäischem Patentamt (EPA) sind weltweit derzeit mehr als 4 Mio. Patente in Kraft, und jedes Jahr werden circa 800 000 Erfindungen neu zum Patent angemeldet. Für jede Erfindung wird durchschnittlich in neun Ländern Patentschutz beantragt. Im Jahr 2004 gingen beim Europäischen Patentamt über 178.000 Patentanmeldungen ein.

Patentbroker wie IPotential LLS erwarten einen Anstieg der weltweiten jährlichen Lizenzeinnahmen aus Patenten von 100 Mrd. USD in 2000 auf ungefähr 500 Mrd. USD in 2015.

S. 27
Zum Markt für Patente

7.2 Entwicklung der Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte
Mit fast 71.000 Markenanmeldungen im Jahr 200 wurde das Ergebnis des Jahres 2004 von rund 66.000 Anmeldungen um gut 7,0 % übertroffen. Auch bei den Patenten setzt sich der Aufwärtstrend fort, teilte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) am 10. April 2006 mit. Mit über 60.000 Anmeldungen oder einer Steigerung von 1,7 % erreichten letztes Jahr fast 1.000 zusätzliche Anträge die Behörde. Mit einer Wachstumsrate von 6,5 % stiegen dabei die abgeschlossenen Prüfungsverfahren auf etwas über 36.000, diejenigen mit Patenterteilung um 3,6 % auf 17.425. Der Bestand an Patenten erhöhte sich damit auf 434.723. Dies entspricht einer Steigerung von 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Gewerbliche Schutzrechte

S. 28
Abbildung 3: Verteilung nach Bundesländern

S. 29
Abbildung 4: Anzahl der Patentanmeldungen nach IPC-Klassen (2000 bis 2005)

S. 30
Abbildung 5: Vergleich der 15 führenden Regionen bei den High-Tech-Patentanmeldungen in absoluten Zahlen (Gesamtzahlen) mit den 15 führenden Regionen in relativen Zahlen (je 1 Mio. Einwohner), 2002.

S. 30
Zum Markt für Patente
Die EU-25 Länder verzeichneten im Sektor Biotechnologie seit 1990 weniger Patentanmeldungen als die Vereinigten Staaten. Die Zahlen stiegen jedoch jedes Jahr stetig an. Mit dem Ergebnis, dass der Abstand im Jahr 2002 erstmals kleiner wurde, da die US-Patentanmeldungen in der Biotechnologie bis 2000 zunahmen und seither die Zahl rückläufig ist. Neben Japan ist Deutschland, auf das 38 % aller Patentanmeldungen im Biotechnologiesektor im Jahr 2002 entfielen, das einzige Land, in dem ein stetiger, nach wie vor anhaltender, Anstieg der Biotechnologie-Patentanmeldungen zu verzeichnen war. Während beispielsweise die Vereinigten Staaten im Jahr 2000 einen Höchststand von 4.701 Biotechnologie-Patentanmeldungen erreichte, verbuchten Frankreich mit 407 und die EU-25 Länder mit 2.823 Anmeldungen im Jahr 2001 ihre höchsten Ergebnisse – das Vereinigte Königreich mit 541 im Jahr 1999 (siehe. Abbildung 6; Quelle Eurostat, Patentdatenbank).

S. 32
Abbildung 10: Die 25 größten Patentanmelder

b)

dass die im Emissionsprospekt gemachten Angaben zur Bewertung von Patenten auf S. 23 und 31 nicht von einer neutralen Stelle stammen, sondern von Patentinhabern selbst und diese drastisch überhöht sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt,

durch folgende Formulierung:

S. 23
Die unterstellten Verwertungserlöse basieren auf statistischen Ergebnissen veröffentlichter Untersuchungen zu Verwertungsergebnissen aus deutschen und internationalen Patenten (siehe Kapitel 7.6), wobei in den zu betrachtenden Erfolgsklassen Referenzwerte zur Grundlage herangezogen werden, die deutlich unterhalb der rechnerischen Klassenmittelwerte liegen. Es besteht die Chance, dass die Verwertungserlöse einzelner oder mehrerer Patente bzw. Patentfamilien zu höheren Verkaufspreisen verwertet werden können, als in der Ergebnisprognose unterstellt wurde. Dies kann dazu führen, dass die Rendite für die Anleger höher ist, als prognostiziert.

S. 31
In einer Studie der EU-Kommission aus 2005 (siehe Abbildung 8) hatten 7,2 % der Patente einen Wert von über EUR 10 Mio., während rund 68% der Patente weniger Wert waren als EUR 1 Mio. Diese Studie ermittelt im Vergleich zur Studie der Münchner Technischen Universität höhere durchschnittliche Werte je Patent. Es ist somit ein positiver Werttrend basierend auf den betrachteten zwei Studien zu beobachten.

S. 31
Abbildung 8: Der Wert der europäischen Patente.

c)

dass der Emissionsprospekt auf S. 2 des Emissionsprospektes keinen Hinweis darauf enthält, dass es einen Markt für Patente zwischen miteinander nicht verbundenen und kooperierenden Unternehmen in dem aufgezeigten Umfang, der Grundlage für die Konzeption des Fonds ist, nicht gibt und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Der Handel mit Patenten ist aber nicht mehr nur den großen Unternehmen dieser Welt vorbehalten. Mehr und mehr Unternehmen in der Breite beschäftigen sich mit Patentportfolios, weil sie neben strategischen Aspekten eine attraktive zusätzliche Selbstfinanzierungsquelle sind.

d)

dass der Markt für die Verwertung von Patenten im Emissionsprospekt zu positiv dargestellt wird, nämlich durch den auf S. 23 und 46 des Prospektes enthaltenen Hinweis, dass der durchschnittliche Verwertungserlös pro Patent mit 1,5 Mio. € angegeben wird und es als realistisch dargestellt wird, dass 54 % der Patente erfolgreich verwertet werden können, und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 23

Die unterstellten Verwertungserlöse basieren auf statistischen Ergebnissen veröffentlichter Untersuchungen zu Verwertungsergebnissen aus deutschen und internationalen Patenten (siehe. Kapitel 7.6), wobei in den zu betrachtenden Erfolgsklassen Referenzwerte zur Grundlage herangezogen werden, die deutlich unterhalb der rechnerischen Klassenmittelwerte liegen. Es besteht die Chance, dass die Verwertungserlöse einzelner oder mehrerer Patente bzw. Patentfamilien zu höheren Verkaufspreisen verwertet werden können, als in der Ergebnisprognose unterstellt wurde. Dies kann dazu führen, dass die Rendite für die Anleger höher ist, als prognostiziert.

S. 46

Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 8.7 „Auswahlprozess und Ankauf der Verwertungsrechte“) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,5 Mio. verwertet werden. Es wird angenommen, dass der Kaufpreis für die Patente nach deren Verwertung direkt der Portfoliogesellschaft zufließt, in Ausnahmefällen kann der auf den Patentveräußerer entfallenden Anteil des Kaufpreises direkt an letzteren zufließen.

e)

dass der Emissionsprospekt auf S. 14 und S. 44 den Eindruck vermittelt, dass 89,75 % des Beteiligungskapitals in werthaltige Patente investiert werden, obgleich die Selektionskosten für die Patente bereits 72,76 % des investierten Kapitals ausmachen, so dass der Anleger dadurch unrichtig informiert wird und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 14
In die Investition zzgl. einer Liquiditätsreserve fließen somit 89,75 % des Emissionskapitals.

S. 44
Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Verkaufsprospektes hat die Portfoliogesellschaft noch nicht mit dem Erwerb der Patentverwertungsrechte begonnen. Vorgesehen ist eine Investition in den Erwerb von Patentverwertungsrechten inklusive der Erwerbsnebenkosten von 89,35 % des tatsächlich platzierten Emissionskapitals der Fondsgesellschaft bzw. 89,71 % des Genussrechtskapitals der Portfoliogesellschaft. Das heißt, dass EUR 44,675 Mio. für den Erwerb von Patentverwertungsrechten und die operativen Kosten der Struktur eingesetzt werden.

f)

dass der Emissionsprospekt nämlich auf S. 3, 11, 15, 18, 35, 55 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Laufzeit der Fondsgesellschaft vier Jahre betrage und als „worst case“ eine Laufzeit von 5 Jahren darstellt ohne in ausreichender Maße und Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (S. 83) der geschäftsführenden Kommanditistin das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung die Dauer der Gesellschaft unbegrenzt zu verlängern und dass insofern ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 3
Der Alpha Patentfonds ist auf eine kurze Laufzeit ausgelegt. Die geplante 4-jährige Fondslaufzeit ist verbunden mit einer erwarteten überschaubaren 4-jährigen Bindung des gezeichneten Kapitals.

S. 11
Darüber hinaus richtet sich die Emission an Personen, die Beteiligungen im Privatvermögen halten und ihre Vermögenswerte diversifizieren wollen und bereit sind, unter Einsatz von Finanzmitteln, eine Beteiligung einzugehen, über die während der erwarteten 4-jährigen Beteiligungsdauer nicht verfügt werden soll sowie an diejenigen, die die Einschätzungen und Erwartungen des Prospektherausgebers teilen.

S. 15
Beim ROI handelt es sich nicht um eine mehrperiodische bzw. finanzmathematische Kennziffer. Der Wertzuwachs in % des eingesetzten Kapitals p.a. nach ROI definiert sich als Summe der Rückflüsse an die Anleger minus des eingesetzten Kapitals (inklusive Agio) geteilt durch die erwartete 4-jährige Beteiligungsdauer.

S. 18
Der Fonds ist mit einer wirtschaftlichen Beteiligungszeit von 4 Jahren (ab Vollplatzierung) konzipiert worden.

S. 35
Auf Grund der angestrebten Fondslaufzeit von nur 4 Jahren ist die Kapitalbindung deutlich kürzer als bei herkömmlichen geschlossenen Fonds.

S. 54
Fondslaufzeit: 4 Jahre.

S. 55
Bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die IRR Rendite p. a. durch die Verlängerung der Fondslaufzeit auf 5 Jahre wird bei der vorliegenden Kalkulation davon ausgegangen, dass der Anleger im Jahr 4 keinerlei Rückflüsse erhält und diese stattdessen im Jahr 5 erfolgen.

g)

dass der Emissionsprospekt auf S. 11 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf die Konzeption des Fonds als „Blind-Pool“ enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Bei dem Zielportfolio handelt es sich um einen sogenannten Blind-Pool, bei dem zwar der spezielle Markt und dessen Komponenten bekannt sind und Kriterien für die Auswahl der Anlagegegenstände festgelegt wurden (vgl. Kapitel 8.6, unter „Stufen 1, 2 und 3), jedoch naturgemäß die jeweiligen konkreten Anlagegegenstände noch nicht ausgewählt oder erworben wurden.

h)

dass der Emissionsprospekt auf S. 46 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis beinhaltet, dass mit dem Beteiligungskapital allein die erforderliche Anzahl von Patentenverwertungen, die für die prognostizierte Rendite erfolgen müssen, nicht zu erzielen ist und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 8.7 „Auswahlprozess und Ankauf der Verwertungsrechte“) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,5 Mio. verwertet werden.

Es wird angenommen, dass der Kaufpreis für die Patente nach deren Verwertung direkt der Portfoliogesellschaft zufließt, in Ausnahmefällen kann der auf den Patentveräußerer entfallende Anteil des Kaufpreises direkt an letzteren zufließen.

i)

dass der Emissionsprospekt auf S. 47 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf das mit dem, dem Prospekt zu Grunde liegenden Re-lnvestitions-Konzept, verbundene besondere Anlagerisiko enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Liquiditätsüberschuss laufendes Jahr: Der Cash Flow der jeweiligen Periode ergibt sich als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

j)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 3, 10, 14, 34, 35, 40, 41, 67, 76 den falschen Eindruck vermittelt, dass für die Selektion und Verwertung der Patente die Steinbeis-Gruppe verantwortlich sei, obwohl mit dieser keine vertragliche Bindung bestand und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 3
Die Portfoliogesellschaft beauftragt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet. Damit hat die Fondsgesellschaft erfahrene und renommierte Kompetenzpartner mit Beschaffungs-, Bewertungs-, und Verwertungskraft im Patentmarkt. Zur Steinbeis Gruppe gehören derzeit über 700 Steinbeis Transferzentren und Kooperationspartner in über 50 Ländern. Mehr als 700 Professoren der verschiedensten Fachbereiche bieten ein umfassendes Leistungsspektrum über die gesamte technologische Wertschöpfungskette. Berlin ist der Standort der eigenen Steinbeis Hochschule.

S. 10
Die Identifizierung, Bewertung und Selektion von Patenten mit einem hohen Verwertungspotenzial aus unterschiedlichen Branchen und Technologiegebieten wird durch die Kompetenzpartner Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet, durchgeführt.

Für die Durchführung des gesamten technischen Prozesses der Identifikation, Selektion, Bewertung und Verwertung der Patente konnte als weiterer Kompetenzpartner die Steinbeis-Gruppe gewonnen werden. Die Steinbeis-Gruppe zählt mit über 4000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 96 Mio. zu den führenden und renommierten europäischen Unternehmen im Technologietransfer. Steinbeis verfügt einerseits über erstklassige Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits ermöglicht die Steinbeis den Zugang zu den potentialträchtigen Patentinhabern und den wirtschaftlich starken Patentkäufern.

S. 14
Im Übrigen weist die Anbieterin darauf hin, dass durch die Arbeitsteilung zwischen der Alpha Gasser Patentverwertungs KG und der Steinbeis-Gruppe keine Mehrkosten entstehen; die entsprechenden Vergütungen würden in gleicher Höhe auch im Falle einer direkten Beauftragung der Steinbeis-Gruppe anfallen.

S. 34
Für die Durchführung des Selektions-, Bewertungs- und Verwertungsprozesses hat die Portfoliogesellschaft den Kompetenzpartner Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft ausgewählt, der wiederum mit der Steinbeis-Gruppe kooperiert. Steinbeis verfügt einerseits über ein hohes Maß an Reputation in Wirtschaft und Wissenschaft und andererseits über die erforderlichen Strukturen und die Expertise zur zielorientierten Durchführung der Aufgaben.

S. 35
Die Portfoliogesellschaft beauftragt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet.

S. 35
Für die Durchführung des gesamten technischen Prozesses der Selektion, Bewertung und Verwertung der Patente ist die Steinbeis-Gruppe verantwortlich. Die Steinbeis-Gruppe zählt mit über 4.000 Mitarbeitern zu den führenden und renommierten europäischen Unternehmen im Technologietransfer. Steinbeis verfügt einerseits über erstklassige Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits ermöglicht Steinbeis den Zugang zu den potentialträchtigen Patentinhabern und den wirtschaftlich starken Patentkäufern.

S. 40
Insbesondere zeichnet die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft verantwortlich für die Zusammenarbeit mit der Steinbeis-Gruppe, einem weltweit tätigen Dienstleistungsunternehmen im Technologie- und Wissenstransfer.

S. 40-41
Heute ist die Steinbeis-Stiftung bzw. die Steinbeis-Gruppe ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Technologie- und Wirtschaftstransfer.

Zur Steinbeis-Gruppe gehören derzeit über 700 Steinbeis-Transferunternehmen sowie Kooperations- und Projektpartner in 50 Ländern. Die Steinbeis-Unternehmen sind fachlich spezialisiert und decken alle Technologie- und Managementbereiche ab. Die einzelnen Steinbeis-Transferunternehmen wickeln mehr als 20.000 Projekte im Jahr ab. 4.000 Experten unter der Leitung von mehr als 700 Professoren aller Fachbereiche bieten eine umfassende Unternehmens- und Projektberatung über die gesamte technologische Wertschöpfungskette. Die Mandanten kommen aus allen Größenklassen vom Existenzgründer bis zum Industriekonzern. Die Steinbeis-Transferzentren haben ihren Sitz größtenteils an Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. In Berlin gibt es sogar eine eigene Steinbeis-Hochschule.

Über die einzelnen Steinbeis-Unternehmen kann Steinbeis seinen Kunden ein umfangreiches Wissenspotenzial in der Technologie- und Managementfeldern anbieten.

S. 41
Steinbeis agiert weltweit. Zum Verbund des Unternehmens, mit Stammsitz in Stuttgart, gehören Steinbeis-Einheiten und Kooperationspartner in über 50 Ländern. Die Experten des weltweiten Netzwerks kennen die länderspezifischen Wirtschaftsstrukturen, Märkte und Mentalitäten. Mit diesem Know-how ermöglichen sie einen internationalen Technologie- und Wissenstransfer.

S. 67
Die Portfoliogesellschaft wird mit der Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die wiederum sehr eng mit dem weiteren Kompetenzpartner, der Steinbeis-Gruppe, zusammenarbeitet, einen Vertrag über die Identifikation, Vorauswahl und Bewertung von Patenten abschließen, der deutschem Recht unterliegt.

S. 76
Die Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG, die Alpha Patentfonds Management GmbH, die EURAM Verwaltungs GmbH, die Röver-Brönner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die Patentportfolio S.är.1, die Patentportfolio Stichting, die Alpha Gasser Patentverwertungs KG sowie die Steinbeis Gruppe unterliegen keiner Aufsicht.

k)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 34, 40, 41, 46 den falschen Eindruck vermittelt, dass der Hauptfocus des Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TI B) im Zeitpunkt der Prospekterstellung in der Verwertung von Patenten liegt und dort praktische Erfahrungen bereits vor Prospekterstellung bestanden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 34
Für die Durchführung des Beschaffungs-, Prüfungs-, Selektions-, Bewertungs- und Verwertungsprozesses hat die Portfoliogesellschaft als Kompetenzpartner die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft ausgewählt, die wiederum mit der Steinbeis-Gruppe kooperiert.

S. 40
Im Einzelnen wurden als Kompetenzpartner für die technische Durchführung der Identifikation, Bewertung, Selektion und Verwertung von Patenten für die Fondsgesellschaft unter den möglichen Alternativen das Steinbeis-Beratungszentrum Mergers & Acquisitions und das Steinbeis-Transferzentrum Technologiebewertung und lnnovationsberatung (TIB) ausgewählt.

S. 41
Steinbeis TIB verfügt über praktische Erfahrung in der Identifikation, Bewertung und Verwertung von Patenten. So wurde beispielsweise Steinbeis TIB von einem bereits platzierten Patentfonds als Dienstleister beauftragt.

S. 46
Verwertung der Patente: Das internationale Patentnnonitoring und die Verwertung der ausgewählten Patente/Patentfamilien (siehe Kapitel 8.7, Stufen 6 und 7) übernimmt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft in Zusammenarbeit mit Steinbeis TIB und/oder Steinbeis M&A und erhält für diese Tätigkeit eine Vergütung von EUR 52.500 pro Patent der zu verwertenden 250 Patente.

l)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 3 und 41 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Alpha Gasser Patentverwertungs-Kommanditgesellschaft (AGP) und das Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TIB) zu den europäischen Marktführern im Technologie- und Wissenstransfer gehören und langjährige Erfahrung und Expertise in der Patentbewertung und – verwertung haben und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 3
Die Portfoliogesellschaft beauftragt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet. Damit hat die Fondsgesellschaft erfahrene und renommierte Kornpetenzpartner mit Beschaffungs-, Bewertungs- und Verwertungskraft im Patentmarkt.

S. 41
Es besteht große Erfahrung in der Durchführung komplexer und vergleichbarer Projekte.

m)

dass der Emissionsprospekt auf S. 10-11 und 75 keinen notwendigen Hinweis dazu enthält, dass Unternehmenssitz der Alpha Gasser Patentverwertungs KG lediglich das private Einfamilienhaus des Geschäftsführers Karl Gasser und dessen Ehefrau ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 10-11
Die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft koordiniert den kompletten Prozess und ist weiterhin verantwortlich für Deskresearch, interne Analyse von Patenten, Patentmonitoring, die Verwaltung und die Koordination von österreichischen und schweizerischen Patenten.

S. 75
Name Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft Eingetragener Sitz/ Türlacherstraße 18 Geschäftsanschrift 6060 Samen

Gegenstand der Gesellschaft: Das Erbringen von sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwertung von Patenten.

n)

dass der Emissionsprospekt auf S. 75 nicht darauf hinweist, dass die Alpha Gasser Kommanditgesellschaft bei Prospektaufstellung nicht über das Personal verfügte, um die Verwertung der Patente durchführen zu können,

durch folgende Formulierung:

S. 75
Name Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft Eingetragener Sitz/ Türlacherstraße 18 Geschäftsanschrift 6060 Samen Gegenstand der Gesellschaft: Das Erbringen von sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwertung von Patenten.

o)

dass der Emissionsprospekt auf S. 38 und 39 nicht darauf hinweist, dass der Zugang zu großen Unternehmen, die bereit und in der Lage wären 1,5 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren nur über große etablierte Broker oder Intermediäre möglich ist, zu denen die Kompetenzpartner nicht gehören;

durch folgende Formulierung:

Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus.

Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt.

p)

dass der Emissionsprospekt auf S. 28 und 39 nicht darauf hinweist, dass die Kompetenzpartner Alpha Gasser KG, Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TI B) oder Steinbeis -Beratungszentrum Mergers & Acquisitions (Steinbeis M & A), keine großen etablierten Broker oder Intermediäre sind, die Zugang zu großen Unternehmen haben, die bereit und in der Lage wären, 1,5 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren

durch folgende Formulierung:

Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus.

Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf

der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt.

q)

dass der Emissionsprospekt auf S. 38 und 39 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis aufweist, dass für die Beauftragung von großen etablierten Brokern und Intermediären Provisionen von bis zu 10 % – 20 % des Transaktionsvolumens von den Kompetenzpartnern nicht zu bezahlen sind und für diese Kosten kein Budget vorgesehen ist.

durch folgende Formulierung:

Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus.

Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt.

VI. Sachverhaltsschilderung:

Die Klägerin zeichnete am 01.08.2007 eine Beteiligung an der Alpha Patentfonds GmbH & Co KG zum Nominalwert von 50.000,00 EUR. Die Anlageberatung erfolgte nach Klägervortrag anhand des von der Beklagten zu 1) herausgegebenen Verkaufsprospektes. Sie begehrt von den Beklagten Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.

VII. Tag des Eingangs des Musterverfahrensantrages:

12.10.2017

 

Frankfurt am Main, den 8.8.2018

Landgericht, 19. Zivilkammer

Rodrian

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