Landgericht Frankfurt am Main
2/19 O 203/17
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Klägerin |
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanw. bender & pfitzmann
Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf,
Geschäftszeichen: 359-17-CJ-KL
gegen
1. Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d. d. Gf, Clemensstr. 3, 60487 Frankfurt am Main,
2. RB Treuhand GmbH wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. GF., Alt-Moabit 2, 10557 Berlin,
Beklagte |
Prozessbevollmächtigte zu 1: Rechtsanw. Severin
Knesebeckstr. 3, 10623 Berlin,
Geschäftszeichen: 679/17BK07 je
Prozessbevollmächtigte zu 2: Rechtsanw. Wirsing Hass Zoller
Maximilianstrasse 35, 80539 München,
Geschäftszeichen: 5/su/00485/17
soll gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG der folgende Musterverfahrensantrag im elektronischen Klageregister des Bundesanzeigers unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ bekannt gemacht werden:
I. Beklagte:
1. |
Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Bernd Hermann und Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main |
2. |
RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. GF Horst Beck, Ingo Fehlberg, Dirk-Ralf Gloger, Gerhard Schmitt, Rainer Vedder, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin |
II. Von dem Musterverfahrensantrag betroffener Anbieter von sonstigen Vermögensanlagen:
Alpha Patentfonds Management GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Bernd Hermann und Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main
III. Prozessgericht: Landgericht Frankfurt am Main
IV. Aktenzeichen: 2-19 O 203/17
V. Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages:
Es wird festgestellt, dass der Emissionsprospekt über die Beteiligung am Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG in der Fassung vom 13.12.2006 (nachfolgend „Emissionsprospekt“) in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig ist, nämlich
a) |
dass der Emissionsprospekt zur positiven Darstellung des Patenthandels auf Seiten 27-30, und 32 auf die Anzahl von Patentanmeldungen abstellt, die für die Kommerzialisierung von Patenten nachrangig sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 27 Patentbroker wie IPotential LLS erwarten einen Anstieg der weltweiten jährlichen Lizenzeinnahmen aus Patenten von 100 Mrd. USD in 2000 auf ungefähr 500 Mrd. USD in 2015. S. 27 7.2 Entwicklung der Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte Abbildung 1: Gewerbliche Schutzrechte S. 28 S. 29 S. 30 S. 30 S. 32 |
b) |
dass die im Emissionsprospekt gemachten Angaben zur Bewertung von Patenten auf S. 23 und 31 nicht von einer neutralen Stelle stammen, sondern von Patentinhabern selbst und diese drastisch überhöht sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt, durch folgende Formulierung: S. 23 S. 31 S. 31 |
c) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 2 des Emissionsprospektes keinen Hinweis darauf enthält, dass es einen Markt für Patente zwischen miteinander nicht verbundenen und kooperierenden Unternehmen in dem aufgezeigten Umfang, der Grundlage für die Konzeption des Fonds ist, nicht gibt und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: Der Handel mit Patenten ist aber nicht mehr nur den großen Unternehmen dieser Welt vorbehalten. Mehr und mehr Unternehmen in der Breite beschäftigen sich mit Patentportfolios, weil sie neben strategischen Aspekten eine attraktive zusätzliche Selbstfinanzierungsquelle sind. |
d) |
dass der Markt für die Verwertung von Patenten im Emissionsprospekt zu positiv dargestellt wird, nämlich durch den auf S. 23 und 46 des Prospektes enthaltenen Hinweis, dass der durchschnittliche Verwertungserlös pro Patent mit 1,5 Mio. € angegeben wird und es als realistisch dargestellt wird, dass 54 % der Patente erfolgreich verwertet werden können, und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 23 Die unterstellten Verwertungserlöse basieren auf statistischen Ergebnissen veröffentlichter Untersuchungen zu Verwertungsergebnissen aus deutschen und internationalen Patenten (siehe. Kapitel 7.6), wobei in den zu betrachtenden Erfolgsklassen Referenzwerte zur Grundlage herangezogen werden, die deutlich unterhalb der rechnerischen Klassenmittelwerte liegen. Es besteht die Chance, dass die Verwertungserlöse einzelner oder mehrerer Patente bzw. Patentfamilien zu höheren Verkaufspreisen verwertet werden können, als in der Ergebnisprognose unterstellt wurde. Dies kann dazu führen, dass die Rendite für die Anleger höher ist, als prognostiziert. S. 46 Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 8.7 „Auswahlprozess und Ankauf der Verwertungsrechte“) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,5 Mio. verwertet werden. Es wird angenommen, dass der Kaufpreis für die Patente nach deren Verwertung direkt der Portfoliogesellschaft zufließt, in Ausnahmefällen kann der auf den Patentveräußerer entfallenden Anteil des Kaufpreises direkt an letzteren zufließen. |
e) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 14 und S. 44 den Eindruck vermittelt, dass 89,75 % des Beteiligungskapitals in werthaltige Patente investiert werden, obgleich die Selektionskosten für die Patente bereits 72,76 % des investierten Kapitals ausmachen, so dass der Anleger dadurch unrichtig informiert wird und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 14 S. 44 |
f) |
dass der Emissionsprospekt nämlich auf S. 3, 11, 15, 18, 35, 55 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Laufzeit der Fondsgesellschaft vier Jahre betrage und als „worst case“ eine Laufzeit von 5 Jahren darstellt ohne in ausreichender Maße und Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (S. 83) der geschäftsführenden Kommanditistin das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung die Dauer der Gesellschaft unbegrenzt zu verlängern und dass insofern ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 3 S. 11 S. 15 S. 18 S. 35 S. 54 S. 55 |
g) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 11 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf die Konzeption des Fonds als „Blind-Pool“ enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: Bei dem Zielportfolio handelt es sich um einen sogenannten Blind-Pool, bei dem zwar der spezielle Markt und dessen Komponenten bekannt sind und Kriterien für die Auswahl der Anlagegegenstände festgelegt wurden (vgl. Kapitel 8.6, unter „Stufen 1, 2 und 3), jedoch naturgemäß die jeweiligen konkreten Anlagegegenstände noch nicht ausgewählt oder erworben wurden. |
h) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 46 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis beinhaltet, dass mit dem Beteiligungskapital allein die erforderliche Anzahl von Patentenverwertungen, die für die prognostizierte Rendite erfolgen müssen, nicht zu erzielen ist und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 8.7 „Auswahlprozess und Ankauf der Verwertungsrechte“) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,5 Mio. verwertet werden. Es wird angenommen, dass der Kaufpreis für die Patente nach deren Verwertung direkt der Portfoliogesellschaft zufließt, in Ausnahmefällen kann der auf den Patentveräußerer entfallende Anteil des Kaufpreises direkt an letzteren zufließen. |
i) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 47 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf das mit dem, dem Prospekt zu Grunde liegenden Re-lnvestitions-Konzept, verbundene besondere Anlagerisiko enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: Liquiditätsüberschuss laufendes Jahr: Der Cash Flow der jeweiligen Periode ergibt sich als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. |
j) |
dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 3, 10, 14, 34, 35, 40, 41, 67, 76 den falschen Eindruck vermittelt, dass für die Selektion und Verwertung der Patente die Steinbeis-Gruppe verantwortlich sei, obwohl mit dieser keine vertragliche Bindung bestand und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 3 S. 10 Für die Durchführung des gesamten technischen Prozesses der Identifikation, Selektion, Bewertung und Verwertung der Patente konnte als weiterer Kompetenzpartner die Steinbeis-Gruppe gewonnen werden. Die Steinbeis-Gruppe zählt mit über 4000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 96 Mio. zu den führenden und renommierten europäischen Unternehmen im Technologietransfer. Steinbeis verfügt einerseits über erstklassige Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits ermöglicht die Steinbeis den Zugang zu den potentialträchtigen Patentinhabern und den wirtschaftlich starken Patentkäufern. S. 14 S. 34 S. 35 S. 35 S. 40 S. 40-41 Zur Steinbeis-Gruppe gehören derzeit über 700 Steinbeis-Transferunternehmen sowie Kooperations- und Projektpartner in 50 Ländern. Die Steinbeis-Unternehmen sind fachlich spezialisiert und decken alle Technologie- und Managementbereiche ab. Die einzelnen Steinbeis-Transferunternehmen wickeln mehr als 20.000 Projekte im Jahr ab. 4.000 Experten unter der Leitung von mehr als 700 Professoren aller Fachbereiche bieten eine umfassende Unternehmens- und Projektberatung über die gesamte technologische Wertschöpfungskette. Die Mandanten kommen aus allen Größenklassen vom Existenzgründer bis zum Industriekonzern. Die Steinbeis-Transferzentren haben ihren Sitz größtenteils an Forschungseinrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien. In Berlin gibt es sogar eine eigene Steinbeis-Hochschule. Über die einzelnen Steinbeis-Unternehmen kann Steinbeis seinen Kunden ein umfangreiches Wissenspotenzial in der Technologie- und Managementfeldern anbieten. S. 41 S. 67 S. 76 |
k) |
dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 34, 40, 41, 46 den falschen Eindruck vermittelt, dass der Hauptfocus des Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TI B) im Zeitpunkt der Prospekterstellung in der Verwertung von Patenten liegt und dort praktische Erfahrungen bereits vor Prospekterstellung bestanden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 34 S. 40 S. 41 S. 46 |
l) |
dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 3 und 41 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Alpha Gasser Patentverwertungs-Kommanditgesellschaft (AGP) und das Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TIB) zu den europäischen Marktführern im Technologie- und Wissenstransfer gehören und langjährige Erfahrung und Expertise in der Patentbewertung und – verwertung haben und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 3 S. 41 |
m) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 10-11 und 75 keinen notwendigen Hinweis dazu enthält, dass Unternehmenssitz der Alpha Gasser Patentverwertungs KG lediglich das private Einfamilienhaus des Geschäftsführers Karl Gasser und dessen Ehefrau ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt; durch folgende Formulierung: S. 10-11 S. 75 Gegenstand der Gesellschaft: Das Erbringen von sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwertung von Patenten. |
n) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 75 nicht darauf hinweist, dass die Alpha Gasser Kommanditgesellschaft bei Prospektaufstellung nicht über das Personal verfügte, um die Verwertung der Patente durchführen zu können, durch folgende Formulierung: S. 75 |
o) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 38 und 39 nicht darauf hinweist, dass der Zugang zu großen Unternehmen, die bereit und in der Lage wären 1,5 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren nur über große etablierte Broker oder Intermediäre möglich ist, zu denen die Kompetenzpartner nicht gehören; durch folgende Formulierung: Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus. Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt. |
p) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 28 und 39 nicht darauf hinweist, dass die Kompetenzpartner Alpha Gasser KG, Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TI B) oder Steinbeis -Beratungszentrum Mergers & Acquisitions (Steinbeis M & A), keine großen etablierten Broker oder Intermediäre sind, die Zugang zu großen Unternehmen haben, die bereit und in der Lage wären, 1,5 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren durch folgende Formulierung: Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus. Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt. |
q) |
dass der Emissionsprospekt auf S. 38 und 39 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis aufweist, dass für die Beauftragung von großen etablierten Brokern und Intermediären Provisionen von bis zu 10 % – 20 % des Transaktionsvolumens von den Kompetenzpartnern nicht zu bezahlen sind und für diese Kosten kein Budget vorgesehen ist. durch folgende Formulierung: Auf Basis der Ergebnisse der Patentpotentialanalyse wird ein Ranking der 2.500 Patenten bzw. Patentfamilien vorgenommen. Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen und — Risiken eine Auswahl von 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus. Die Kompetenzpartner übernehmen die Ansprache der potentiellen Patenterwerber und sind für die Kontaktführung verantwortlich. Die sich daran anschließenden Verhandlungen über einen Letter of Intent und einen nachfolgenden verbindlichen Vertrag über den Kauf der Patente werden von der Portfoliogesellschaft und den Kompetenzpartnern gemeinsam geführt. |
VI. Sachverhaltsschilderung:
Die Klägerin zeichnete am 01.08.2007 eine Beteiligung an der Alpha Patentfonds GmbH & Co KG zum Nominalwert von 50.000,00 EUR. Die Anlageberatung erfolgte nach Klägervortrag anhand des von der Beklagten zu 1) herausgegebenen Verkaufsprospektes. Sie begehrt von den Beklagten Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.
VII. Tag des Eingangs des Musterverfahrensantrages:
12.10.2017
Frankfurt am Main, den 8.8.2018
Landgericht, 19. Zivilkammer
Rodrian
Kommentar hinterlassen