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618 KLs 1/15

Das Landgericht Hamburg hat in dem Verfahren zum Aktenzeichen 618 KLs 1/15 am 10.04.2015 die Angeklagten Rinck und Seegers wegen Betrugs beziehungsweise Beihilfe zum Betrug verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Anordnung des Verfalls gegen die beiden vorgenannten Angeklagten Ansprüche Verletzter entgegenstehen. Der Wert des Erlangten betreffend den Angeklagten Rinck entspricht nach den Feststellungen des vorgenannten Urteils 2.500.000,- €, betreffend den Angeklagten Seegers 50.000,- €. Das Urteil ist gegen den Angeklagten Seegers mit Ablauf des 17.04.2015 und gegen den Angeklagten Rinck mit Ablauf des 29.07.2015 rechtskräftig geworden.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nunmehr beantragt, gemäß § 111i Abs. 6 StPO a.F. den Eintritt und den Umfang des staatlichen Rechtserwerbs festzustellen. Die in § 111i Abs. 3 StPO a.F. bestimmte Frist von drei Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung sei abgelaufen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.

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